Entschädigungszahlungen in der Corona-Krise

Kleine Anfrage
vom 20.04.2020

Kleinen Anfrage 3488des Abgeordneten Thomas Röckemann vom 20.04.2020

 

Entschädigungszahlungen in der Corona-Krise

Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten normiert in § 56 IfSG einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen für einen erlittenen Verdienstausfall. Dieser Anspruch steht Arbeitgebern sowie Selbstständigen und Freiberuflern zu.

Die Landesregierung hat über das Wirtschaftsministerium ab dem 27.03.2020 kleinen Betrieben, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit eingeräumt, durch ein landeseigenes Programm, zusätzliche finanzielle Hilfen in Anspruch zu nehmen.1 Hintergrund dieser Regelung ist die Annahme der Landesregierung, dass durch die derzeitige anhaltende Corona-Krise rund drei Viertel der nordrhein-westfälischen Unternehmen von den angeordneten Isolationsmaßnahmen wirtschaftlich betroffen sein werden.2

Diese Finanzhilfen des Landes konnten ausschließlich online beantragt werden.

Bereits am 09.04.2020 wurde diese Beantragung über ein Online-Formular wieder eingestellt. Denn zeitgleich mit dem Online-Formular des Wirtschaftsministeriums waren auch falsche Internetseiten online gestellt worden, welche dem Auftritt des Ministeriums annähernd gleich gestaltet waren. Mit Hilfe dieser in betrügerischer Absicht entwickelten Seiten sollten die Daten von hilfesuchenden Unternehmern abgegriffen und die ausgezahlten Corona-Hilfen somit auf die jeweiligen eigenen Konten umgeleitet werden.3 Die Landesregierung geht mittlerweile von knapp 90 derart gefälschten Internetseiten aus.4

Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 3488 mit Schreiben vom 19. Juni 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie viele Anträge wurden bisher über die Internetseite des Wirtschaftsministeriums gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Anträgen bis zu 9.000,- €, 15.000,- € und 25.000,- €)
  2. Wie viele dieser Anträge wurden positiv, teilweise positiv oder negativ beschieden?
  3. Wie viele Zahlungen wurden bisher angewiesen? (Bitte aufschlüsseln nach Anträgen bis zu 9.000,- €, 15.000,- € und 25.000,- €)

Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei dieser Kleinen Anfrage um Fragen zum NRW.Soforthilfeprogramm.2020 handelt. Die Fragen 1 – 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die erbetenen Angaben sind der beigefügten Übersicht (Anlage – Stand: 5. Juni 2020) zu entnehmen.

Im Hinblick auf die abgelehnten Anträge ist anzumerken, dass durch die Bewilligungsbehörden keine Zuschüsse gewährt werden, wenn die Antragsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (z.B. eine unternehmerische Tätigkeit im Nebenerwerb, ein Hauptsitz außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen oder eine Überschreitung der zulässigen Zahl der Beschäftigten) sowie bei einer mehrfachen Antragstellung.

  1. Wie viele Betrugsfälle sind der Landesregierung bekannt, die im Zusammenhang mit der Beantragung von Entschädigungszahlungen stehen?

Bis zum 27. Mai 2020 sind der Polizei NRW im Zusammenhang mit dem NRW.Soforthilfeprogramm.2020 insgesamt 1.581 Verdachtsfälle gemeldet geworden, die im Hinblick auf strafrechtliche und anderweitige Relevanz untersucht werden. Nach gegenwärtigem Stand der polizeilichen Ermittlungen ist in der überwiegenden Zahl der Fälle kein Schaden für das Land zu erwarten.

  1. Welche durchschnittlichen Zeiträume lagen zwischen der Antragstellung und der Bewilligung sowie zwischen der Bewilligung und der Auszahlung der Entschädigung?

Die erfragten Daten wurden im Rahmen der Antragsbearbeitung nicht erhoben und könnten im Nachhinein nur mit einem hohen Aufwand durch die Bezirksregierungen und den Landesbetrieb IT.NRW exakt ermittelt werden. Gleichwohl kamen grobe Abschätzungen für den mit Abstand größten Teil der bis Ende April 2020 gestellten Anträge zu dem Ergebnis, dass rund 80 Prozent der Antragsteller den Zuschuss innerhalb von acht Tagen nach Antragstellung bewilligt und ausgezahlt bekamen.

MWIDE Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 3488

NRW-Soforthilfe 2020
Datenstand: 05.06.2020

 

9.000 € 15.000 € 25.000 € Gesamt
Antragseingänge 453.200 44.532 30.131 527.863
Bewilligte Anträge 369.613 36.331 24.656 430.600
Anträge in Prüfung 5.472 431 381 6.284
Abgelehnte Anträge 78.115 7.770 5.094 90.979
Zahlungen 367.513 36.070 24.416 427.999

 

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1 https://www.t-online.de/region/duesseldorf/news/id_87591700/nrw-kuendigt-schnelle-hilfe-fuer-kleinbetriebe-an.html (abgerufen am 14.04.2020).

2 https://www.rtl.de/cms/pinkwart-drei-viertel-der-unternehmen-von-corona-getroffen-4511409.html  (abgerufen am 14.04.2020).

3 https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/corona-hilfen-nrw-stoppt-corona-soforthilfe-nach-betrugsverdacht-in-tausenden-faellen/25731238.html?ticket=ST-4477072-qWGcbdKzbbjgwzNI6qCI-ap4 (abgerufen am 14.04.2020).

4 https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/fake-seite-nrw-wirtschaftsministerium-corona-antraege-betrug-100.html (abgerufen am 14.04.2020).