Welche Probleme sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 44
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 29.06.2022

 

Welche Probleme sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Im Rahmen eines Interviews mit der WAZ am 21. Mai 2022 äußerte sich die seinerzeitige NRW-Kommunalministerin, Ina Scharrenbach (CDU), bezüglich möglicher Probleme im Zusammenhang mit der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Dabei ging es sowohl um bestehende EU-Mitglieder wie Rumänien und Bulgarien als auch um Beitrittskandidaten aus dem Westbalkan, also aus Albanien, Bosnien & Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien:

„Die Europäische Union muss zudem nach acht Jahren Arbeitnehmer-Freizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien dringend überprüfen, was gut und was schlecht gelaufen ist. Die EU darf nicht die Augen davor verschließen, wenn es in einzelnen Regionen Entwicklungen gibt, die zu Frust und Verdruss führen. […] Es stehen weitere EU-Beitritte von Staaten aus dem Westbalkan bevor. Diese Staaten gehören in die Europäische Union. Aber: Fehler dürfen sich nicht wiederholen. Der Auftrag der Politik ist es, die Arbeitnehmer-Freizügigkeit zu schützen. Wenn ich aber merke, dass diese Freizügigkeit zum Teil unterlaufen wird mit anderen Beweggründen, weil das Wirtschaftsgefälle zwischen Deutschland und Rumänien und Bulgarien so groß ist, dann muss man dafür Sorge tragen, dass das korrigiert wird. Weil sonst die Vorbehalte von Bürgern gegen diese Freizügigkeit zunehmen und sie insgesamt in Gefahr gerät.“1

Das späte Benennen möglicher Probleme durch Ministerin Scharrenbach kommt einem Eingestehen des eigenen Scheiterns bzw. dem Scheitern der alten Landesregierung in dieser Frage gleich. Es stellt sich die Frage, warum in den letzten 5 Jahren der Wille fehlte, sich aktiv mit diesem Thema zu beschäftigen.

Unklar bleibt, an wen die Ministerin ihre Forderungen adressiert. Bei der konkreten Benennung der gemachten Fehler, die jetzt bei den Westbalkanstaaten vermieden werden sollen, blieb die Ministerin im Unklaren.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. In welchem Umfang hat sich seit dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens im Jahre 2007 die Anzahl der regelleistungsberechtigten rumänischen und bulgarischen Staatsbürger in NRW erhöht? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Altersstruktur differenziert auflisten)
  2. In wie vielen Fällen kam es bisher zu einer Aberkennung der EU-Freizügigkeit von rumänischen oder bulgarischen Staatsbürgern in NRW? (Bitte nach Jahr und Anzahl differenziert auflisten)
  3. In wie vielen Fällen wurde in diesem Zusammenhang bisher eine Wiedereinreisesperre verhängt? (Bitte nach Jahr und Anzahl differenziert auflisten)
  4. Welche Maßnahmen plant die neue Landesregierung gegen mögliche Missstände im Zusammenhang mit der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit?
  5. Wie positioniert sich die neue Landesregierung bezüglich der zukünftigen Umsetzung und Weiterentwicklung der Westbalkanregelung?

Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. https://www.waz.de/politik/landespolitik/dem-ruhrgebiet-geht-es-heute-besser-als-vor-fuenf-jahren-id235406189.html

2 Vgl. https://www.achgut.com/artikel/die_dauerschleife_der_problem_sprechblasen


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 44 mit Schreiben vom 29. Juli 2022 im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen namens der Landesregierung beantwortet.

  1. In welchem Umfang hat sich seit dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens im Jahre 2007 die Anzahl der regelleistungsberechtigten rumänischen und bulgarischen Staatsbürger in NRW erhöht? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Altersstruktur differenziert auflisten)

Die Anzahl und Entwicklung der regelleistungsberechtigten rumänischen und bulgarischen Staatsbürger in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2007 ist der Anlage 1 (Amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit) zu entnehmen.

  1. In wie vielen Fällen kam es bisher zu einer Aberkennung der EU-Freizügigkeit von rumänischen oder bulgarischen Staatsbürgern in NRW? (Bitte nach Jahr und Anzahl differenziert auflisten)
  2. In wie vielen Fällen wurde in diesem Zusammenhang bisher eine Wiedereinreisesperre verhängt? (Bitte nach Jahr und Anzahl differenziert auflisten)

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

In der für das Freizügigkeitsrecht maßgeblichen Datenbank, dem Ausländerzentralregister, werden keine Daten bezüglich der Aberkennung der EU-Freizügigkeit erfasst. Eine sonstige standardisierte Erfassung solcher Daten erfolgt ebenfalls nicht. Gleiches gilt für die Frage der Verhängung von Wiedereinreisesperren.

  1. Welche Maßnahmen plant die neue Landesregierung gegen mögliche Missstände im Zusammenhang mit der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Es wird auf den Bericht der Landesregierung zum Thema „Zuwanderung von Menschen aus Südosteuropa“ von 28. September 2021 verwiesen (Vorlage 17/5802). In diesem werden die unterschiedlichen ordnungspolitischen und integrativen Maßnahmen der vorherigen Landesregierung beschrieben. Die bewährten Maßnahmen werden fortgesetzt und unterliegen im Rahmen der Projektgruppe „Strategieaustausch zur Zuwanderung aus Südosteuropa“ einem dauerhaften Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Behörden.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Förderaufrufs REACT-SOE mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds regionale Projekte zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen, insbesondere aus Süd-, Mittel- und Osteuropa. Mit der REACT-SOE-Förderung soll den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie für die Zielgruppe entgegengewirkt werden. Studien belegen, dass die Folgen der Coronavirus-Pandemie zugewanderte Menschen hinsichtlich ihrer Integration in den Arbeitsmarkt in besonderem Ausmaß treffen. Das Hauptziel des Aufrufs REACT-SOE ist die Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen. In 30 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen werden die Projekte bis zum 31. März 2023 umgesetzt.

Darüber hinaus sind zugewanderte Menschen häufig prekär beschäftigt, darunter auch Menschen, die im Rahmen der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Nordrhein-Westfalen kommen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen fördert vielfältige und ortsnahe Beratungsangebote für Menschen in prekären und ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen. Die 53 mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderten Beratungsstellen Arbeit in Nordrhein-Westfalen sind ein zentraler Baustein in diesem landesweiten Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung.

  1. Wie positioniert sich die neue Landesregierung bezüglich der zukünftigen Umsetzung und Weiterentwicklung der Westbalkanregelung?

Die Westbalkanregelung eröffnet Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien für jede Beschäftigung einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Regelung war zunächst für die Jahre von 2016 bis Ende 2020 befristet. Aufgrund der hohen Nachfrage von Arbeitgebern in Deutschland nach Arbeitskräften aus diesen Staaten wurde die Regelung bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Die vorherige Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte sich für eine Verlängerung ausgesprochen.

 

Antwort samt Anlage als PDF