Deutsche Umwelthilfe will keine Weihnachtsbeleuchtung – Was will die schwarz-grüne Landesregierung?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 623
der Abgeordneten Zacharias Schalley und Christian Loose vom 17.10.2022

 

Deutsche Umwelthilfe will keine Weihnachtsbeleuchtung Was will die schwarz-grüne Landesregierung?

Nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in den letzten Jahren sehr dafür geworben hat, das Silvester-Feuerwerk einzustellen1, hat sie jetzt auch die Weihnachtsbeleuchtung im Visier. Die DUH will, dass dieses Jahr auf die Weihnachtsbeleuchtung verzichtet wird, und begründet ihre politische Forderung mit der sog. Energie- und Klimakrise. Der WDR hat dazu einen Artikel „Bleibt es in diesem Jahr dunkel?“ am 26. September 2022 geschrieben.2 Zur Forderung der DUH sagte deren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Vielleicht lässt sich dies ja auf jeweils einen beleuchteten Baum pro Gemeinde reduzieren.“

Weihnachtsbeleuchtung gehört für viele NRW-Besucher der Weihnachtsmärkte einfach dazu. Es stellt sich hier die Frage, welchen Mehrwert der Verzicht auf Weihnachtsbeleuchtung ergibt. Für den privaten Bereich hat Resch eine klare Ansage: „Hier bewusst zu verzichten, zu sparen und solidarisch zu sein, das könnte diese Weihnachtszeit sogar zu einer ganz besonderen machen.“3 Es heißt, dass unabhängig von der Anregung der DUH einige Kommunen und Städte in NRW schon angekündigt haben, an der Weihnachtsbeleuchtung zu sparen, darunter Aachen, Bielefeld, Münster und Düsseldorf. Die Essen Marketing GmbH hat dem WDR sogar erklärt, auf „einige atmosphärische Lichtelemente“ zu verzichten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung über den Strombedarf der Weihnachtsbeleuchtung im privaten und öffentlichen Raum (z.B. Weihnachtsmärkte)?
  2. Wie viele Weihnachtsmärkte wurden in den letzten zehn Jahren in NRW abgehalten? (bitte für jedes Jahr angeben)
  3. Was weiß die Landesregierung über kommunale Energiesparmaßnahmen bei Weihnachtsmärkten?
  4. Wie gedenkt die Landesregierung die Weihnachtsmarktbetreiber (aufgrund möglicher Umsatzverluste) zu unterstützen?

Zacharias Schalley
Christian Loose

 

Anfrage als PDF

 

1 Htt ps:// www. duh. de/ projekte / silvesterfeuerwerk/

2 Htt ps:// www. tagesschau. De /inland / umwelthilfe-vorschlag-keine-weihnachtsbeleuchtung-101.html

3 Htt ps:// www 1. wdr. de/ nachrichten/ deutsche-umwelthilfe-weniger-weihnachtsbeleuchtung-energie-sparen-advent-100.html


Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 623 mit Schreiben vom 10. November 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Nordrhein-Westfalen ist nicht nur das bevölkerungsreichste Bundesland, sondern auch das Land mit der höchsten Volksfestdichte. Darunter sind viele weltbekannte Traditionsfeste wie die Cranger Kirmes, die Dürener Annakirmes, die Recklinghausener Palmkirmes, der Pützchens Markt sowie die vielen Oster- und Allerheiligen-Kirmessen und Weihnachtsmärkte in ganz Nordrhein-Westfalen.

Stellten die Weihnachtsmärkte früher vorrangig Warenmärkte dar, die Schaustellern, Hand­werkern und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten und die Bevölkerung mit Lebens­mitteln für das bevorstehende Weihnachtsfest versorgten, steht heute mehr der gesellschaft­liche und soziale Aspekt dieser Veranstaltungen im Vordergrund. Besinnlichkeit, die Einstim­mung auf das eigentliche Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen, Emotionen usw. gewin­nen gegenüber der Einkaufsfunktion an Bedeutung. Imbiss- und Getränkestände, Kinderka­russells und eine ansprechende kulturelle Umrahmung der Weihnachtsmärkte sind zu Grund­voraussetzungen für einen erfolgreichen Weihnachtsmarkt geworden.

Veranstalter der Weihnachtsmärkte sind sowohl kommunale als auch private Institutionen. Traditionsreiche Weihnachtsmärkte werden in den meisten Fällen von den Kommunen selbst veranstaltet. Weihnachtsmärkte, die mit dem Aufkommen der Fußgängerzonen entstanden sind, wurden häufig auf Initiative der innerstädtischen Einzelhändler, Werbegemeinschaften oder Verkehrsvereine ins Leben gerufen. Einzelne Schausteller oder Schaustellervereinigun-gen treten verstärkt als Veranstalter auf, um ihren Mitgliedern ein Wintergeschäft zu ermögli­chen.

  1. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung über den Strombedarf der Weih­nachtsbeleuchtung im privaten und öffentlichen Raum (z.B. Weihnachtsmärkte)?

Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Die Landesregierung führt keine Statistik über den Strom­bedarf von Weihnachtsbeleuchtung – weder im privaten noch im öffentlichen Raum.

  1. Wie viele Weihnachtsmärkte wurden in den letzten zehn Jahren in NRW abgehal­ten? (bitte für jedes Jahr angeben)

Gesamtzahl der Weihnachtsmärkte in NRW

2013 625
2014 643
2015 660
2016 658
2017 674
2018 685
2019 682
2020 181 Corona bedingt

2021 299 Corona bedingt

2022 571 voraussichtlich

Aufgrund der Tatsache, dass sich die Frage Nr. 4 der Kleinen Anfrage auf die Unterstützung der Weihnachtsmarktbetreiber aufgrund möglicher Umsatzverluste bezieht, wurden nur die Zahlen der Weihnachtsmärkte mit gewerblichen Anbietern abgefragt. Die Zahl der tatsächlich stattfindenden Weihnachtsmärkte wird demnach noch höher sein, weil die Märkte mit aus­schließlich privaten Anbietern und Vereinen hierbei unberücksichtigt blieben.

  1. Was weiß die Landesregierung über kommunale Energiesparmaßnahmen bei Weihnachtsmärkten?

Die Entscheidung, ob ein Weihnachtsmarkt stattfindet und wie dieser ausgestaltet wird, obliegt dem – meist kommunalen – Veranstalter. Es sei aber darauf hingewiesen, dass kein generel­les Verbot der Beleuchtung von Weihnachtsmärkten besteht. Weihnachtsmärkte sind gem. § 8 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirk­same Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSi-kuMaV), wie andere traditionelle und religiöse Feste von dem Verbot der Außenbeleuchtung ausgenommen.

Trotzdem gibt es in den Kommunen viele Maßnahmen zur Energieeinsparung im Hinblick auf die Weihnachtsmärkte und die Weihnachtsbeleuchtung. Die Weihnachtsbeleuchtung ist in den vergangenen Jahren bereits auf die sparsame LED-Technik umgestellt worden. In diesem Jahr wird der Großteil der Kommunen die Öffnungszeiten der Weihnachtsmärkte und den Beleuch­tungszeitraum reduzieren und es wird weniger Dekoration aufgestellt, die beleuchtet wird. Vielerorts wird auf energieintensive Angebote, wie den Betrieb von Eislaufbahnen und Heiz­strahler, verzichtet. Vereinzelte Kommunen verzichten auf die komplette Beleuchtung ihres Weihnachtsbaums und viele Kommunen stellen weniger Weihnachtsbäume auf, die beleuch­tet werden. Die Weihnachtsbeleuchtung wird teilweise nur im Innenstadtbereich aufgehängt. Die Durchgangsstraßen werden dann nicht geschmückt oder beleuchtet.

  1. Wie gedenkt die Landesregierung die Weihnachtsmarktbetreiber (aufgrund mög­licher Umsatzverluste) zu unterstützen?

Eine finanzielle Unterstützungsleistung, die sich ausschließlich an die Betreiberinnen und Be­treiber von Weihnachtsmärkten richtet, ist landesseitig nicht geplant. Bund und Länder haben in den letzten Monaten jedoch einige Unterstützungsmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bür­ger sowie die Wirtschaft auf den Weg gebracht, die sich auch auf das Geschäft von Weih­nachtsmärkten positiv auswirken werden.

Ob ein Weihnachtsmarkt mit verringerter oder gänzlich ohne Weihnachtsbeleuchtung stattfin­det, bleibt dem Veranstalter überlassen. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Dar­über hinaus bleibt der kausale Zusammenhang zwischen einer verminderten/ausbleibenden Weihnachtsbeleuchtung und Umsatzverlusten fraglich.

 

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