Kleine Anfrage 1538
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 15.03.2023
5 Millionen Taxi-Kosten für Flüchtlinge in Niedersachsen – Wie hoch ist die finanzielle Belastung in Nordrhein-Westfalen?
„5 Millionen Taxi-Kosten für Flüchtlinge in Niedersachsen“, so titelte die BILD am 19. Februar 2023.1 Bezug genommen wird dabei auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Bothe und Georg Schledde (AfD) im niedersächsischen Landtag.2
Wie aus der Antwort der niedersächsischen Landesregierung hervorgeht, gab es im Zusammenhang mit der Beförderung von Flüchtlingen und Asylbewerbern seit 2017 einen dramatischen Kostenanstieg von 2,2 auf 5,5 Mio. Euro. Erstaunlich ist dabei insbesondere, dass in diesem Zusammenhang umfangreich auf Taxi-Fahrten zurückgegriffen wird. So stiegen die Kosten für Taxifahrten zwischen 2017 und 2022 von 1,3 auf fast 5 Mio. Euro.
Ich bitte in diesem Zusammenhang um eine Kostenaufstellung, analog zur aufgeführten Antwort der Landesregierung Niedersachsen auf die zitierte Kleine Anfrage.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie hoch waren die Kosten in den nordrhein-westfälischen Landeseinrichtungen, also EAE und ZUE, für die Beförderung von Asylbewerbern und sonstigen dort untergebrachten Personen seit 2017 (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Art des Transportmittels)?
- Wie hoch waren die Kosten im Zusammenhang mit der LEA Bochum für die Beförderung von Asylbewerbern seit der Inbetriebnahme am 4. Dezember 2017 (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Art des Transportmittels)?
- Welche Anteile der Kosten aus Fragen 1 und 2 entfielen auf Taxifahrten von Asylbewerbern und sonstigen in den Landeseinrichtungen untergebrachten Personen zu Arztterminen, Behördenbesuchen oder in andere Aufnahmeeinrichtungen (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
- Welcher Anteil der Kosten aus Frage 1 entfiel auf Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen?
Enxhi Seli-Zacharias
1 Vgl. h t t p s: // w ww . b i l d . de/regional/hannover/hannover-aktuell/land-zahlt-fahrten-5-mio-euro-taxi-kosten-fuer-fluechtlinge-82951334.bild.html
2 Vgl. Landtag Niedersachsen Drucksache 19/558; h t t p s : / / ww w . la ndtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_02500/00501-01000/19-00558.pdf
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1538 mit Schreiben vom 25. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Wie hoch waren die Kosten in den nordrhein-westfälischen Landeseinrichtungen, also EAE und ZUE, für die Beförderung von Asylbewerbern und sonstigen dort untergebrachten Personen seit 2017 (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Art des Transportmittels)
An Beförderungskosten von Asylbewerbern in den nordrhein-westfälischen Landeseinrichtun-gen wurden im Zeitraum der Jahre 2017 bis 2022 insgesamt 28.470.408,30 € erfasst.
- Wie hoch waren die Kosten im Zusammenhang mit der LEA Bochum für die Beförderung von Asylbewerbern seit der Inbetriebnahme am 4. Dezember 2017 (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Art des Transportmittels)?
Die Beförderungskosten für Asylbewerber im Zusammenhang mit der LEA Bochum betragen seit der Inbetriebnahme bis zum Jahresende 2022 insgesamt 7.425.309,61 €; dieser Betrag ist bereits Bestandteil der in der Antwort zu Frage 1 genannten Kosten.
- Welche Anteile der Kosten aus Fragen 1 und 2 entfielen auf Taxifahrten von Asylbewerbern und sonstigen in den Landeseinrichtungen untergebrachten Personen zu Arztterminen, Behördenbesuchen oder in andere Aufnahmeeinrichtungen (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?
Nicht bei allen Bezirksregierungen werden die Transportkosten nach Art des Transports ausgewiesen bzw. verbucht. Zudem ist eine Aufschlüsselung nach Anlass der Fahrt nicht möglich. Soweit Taxifahrten gesondert verbucht wurden, entfallen hierauf im o. g. Zeitraum insgesamt 1.397.168,24 €.
- Welcher Anteil der Kosten aus Frage 1 entfiel auf Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen?
Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen werden bei Kapitel 07 090 Titel 536 00 bzw. 633 10 abgerechnet und sind nicht in der in der Antwort zu Frage 1 genannten Summe enthalten. Zudem würde eine Aufschlüsselung nach Transportkosten für die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen eine aufwendige Auswertung der Fahrtenbücher und Belege erforderlich machen, welche im Rahmen der Bearbeitungszeit einer Kleinen Anfrage nicht möglich ist.