Kleine Anfrage 2302
der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Andreas Keith AfD
Kurz-Gutachten Mindestlohn
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 2,6 Millionen Euro für externe Berater, Gutachter und (Meinungs-)Forschungsaufträge ausgegeben.
In der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 18/4467 listet die Landesregierung zwar die einzelnen Projekte des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf, für die externe Berater oder Gutachter beauftragt wurden. Sie bleibt allerdings Antworten zu z. B. einzelnen Kostenpunkten oder Auftragnehmern weiter schuldig.
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2302 mit Schreiben vom 4. September 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welcher externe Berater hat den Zuschlag für das Projekt „Kurz-Gutachten Mindestlohn“ erhalten?
Den Zuschlag für das Projekt hat Herr Prof. Dr. rer. pol. Bernhard Emunds, Professor für Christliche Gesellschaftsethik und Sozialphilosophie, Leiter des Nell-Breuning-Instituts für Wirtschafts- und Gesellschaftsethik der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen erhalten.
- Wie hoch waren die Kosten des externen Beraters für das o. g. Gutachten? Die Kosten betrugen 3.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer.
- In welchen weiteren Projekten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat der externe Berater seit 2017 entgeltlich mitgewirkt?
Eine Mitwirkung an weiteren Projekten im Befragungszeitraum fand nicht statt.
- Wieso konnte das Gutachten nicht durch Mitarbeiter des Ministeriums erstellt werden?
- Zu welchem Zweck wurde das Kurz-Gutachten zum Thema Mindestlohn in Auftrag gegeben?
Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet.
Die Erstellung des wissenschaftlichen Gutachtens benötigte spezielle sozialwissenschaftliche Kenntnisse und Methodenwissen. Ziel des Gutachtens war es, eine belastbare Grundlage für die Diskussion über die angemessene Höhe des gesetzlichen Mindestlohns auch unter Berücksichtigung der Aspekte der Menschenwürde und der Sozialethik zu erhalten.