Der Bezirksregierung Münster missfällt eine NRW-Parlamentsrede im Zusammenhang mit der geplanten Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) im Hotel Van der Valk in Gladbeck und beauftragt daraufhin einen Anwalt. Wer zahlt die Zeche?

Kleine Anfrage
vom 18.08.2023

Kleine Anfrage 2366

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Der Bezirksregierung Münster missfällt eine NRW-Parlamentsrede im Zusammenhang mit der geplanten Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) im Hotel Van der Valk in Gladbeck und beauftragt daraufhin einen Anwalt. Wer zahlt die Zeche?

Am 23. Juni 2023 wurde im Auftrag der Bezirksregierung Münster ein anwaltliches Schreiben an mich versandt.1 Darin wurden folgende Aussage im Rahmen meiner Plenarrede vom 14. Juni 2023 beanstandet:

„Ich möchte mich ausdrücklich bei den Mitarbeitern der Bezirksregierung Münster bedanken, die es anscheinend nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten, diesem Treiben tatenlos zuzusehen. So fand zum Beispiel die interne, also auch geheime, Vereinbarung zwischen der Bezirksregierung und dem Hotel ‚Van der Valk‘ den Weg zur AfD und im Anschluss auch zur Presse. Das ist auch gut so, denn auch andere Beteiligte haben sich in ihrer Verzweiflung ebenfalls an uns gewandt, weil sie sich mit ihren Ängsten und Nöten völlig alleingelassen gefühlt haben. All diese Mitarbeiter agierten tatsächlich aus purer Verzweiflung und gingen zugleich ein hohes Risiko für ihre Zukunft ein. Sie haben die geplante Steuergeldverschwendung der Landesregierung ans Tageslicht gebracht und dafür gesorgt, dass sich das Hotel ‚Van der Valk‘ jetzt offensichtlich nicht so leicht eine goldene Nase an unserem Steuergeld verdienen kann.“2

Nach Aussage der Bezirksregierung Münster war nachweislich kein Mitarbeiter der Bezirksregierung Münster an der Veröffentlichung interner Dokumente zur geplanten ZUE Gladbeck im Hotel Van der Valk beteiligt. Die oben zitierten Aussagen seien daher nicht zutreffend. Weder gibt es Belege für diese Behauptung noch wird dargelegt, wie man sich von Seiten der Bezirksregierung in dieser Frage zu 100 % sicher sein kann. Das anwaltliche Schreiben bewegt sich mangels Beweiskraft daher juristisch auf dünnem Eis. Der Versuch der Einschüchterung blieb nachvollziehbar ohne Erfolg.

Irritierend ist in dieser Angelegenheit die Tatsache, dass der Bezirksregierung der Begriff der „Indemnität“     scheinbar nicht bekannt ist.      Gemäß Art. 46 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und § 36 Strafgesetzbuch (StGB) genießen             Bundestags- wie auch Landtagsabgeordnete wegen ihrer Äußerungen Indemnität. Demnach dürfen Abgeordnete zu keiner Zeit wegen Abstimmungen oder Äußerungen im Bundestag bzw. Landtag, in der Fraktion oder in einem Ausschuss gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Davon ausgenommen sind verleumderische Beleidigungen.3

Die Indemnität soll sicherstellen, dass die Abgeordneten nur nach ihrem Gewissen handeln können. Der Exekutive (hier der Bezirksregierung) soll die Möglichkeit genommen werden, wegen angeblicher oder tatsächlicher Vergehen Einfluss zu nehmen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Mitarbeiter bzw. (leitende) Angestellte der Bezirksregierung Münster hatten zum Zeitpunkt, als der „letter of intent“ sowie der „Bebauungsplan“ durchgestochen wurden, Kenntnis von der geplanten Errichtung einer ZUE im Hotel Van der Valk in Gladbeck und Zugriff auf die beiden genannten Dokumente?
  2. Wie viele Mitarbeiter bzw. (leitende) Angestellte in anderen Behörden sowie insbesondere im zuständigen Landesministerium hatten entsprechende Kenntnisse bzw. Zugriff auf die genannten Dokumente?
  3. Wie hoch waren die im Zusammenhang mit dem erwähnten Schreiben angefallenen Anwaltskosten?
  4. Wer trägt die angefallenen anwaltlichen Kosten? (Bitte in diesem Zusammenhang auch angeben, in welchem Haushaltstitel die Kosten verbucht wurden)

Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 Vgl. https:// www .waz.de/staedte/gladbeck/verbot-von-afd-behauptung-zu-gladbecker-fluechtlingsheim-id238863773.html

2 Vgl. Plenarprotokoll 18/36

3 Vgl. https:// www .bundestag.de/services/glossar/glossar/I/indemnitaet-245466 und https:// www .landtag.nrw.de/home/der-landtag/funktionen-und-aufgaben.html


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2366 mit Schreiben vom 27. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie viele Mitarbeiter bzw. (leitende) Angestellte der Bezirksregierung Münster hat­ten zum Zeitpunkt, als der „letter of intent“ sowie der „Bebauungsplan“ durchge­stochen wurden, Kenntnis von der geplanten Errichtung einer ZUE im Hotel Van der Valk in Gladbeck und Zugriff auf die beiden genannten Dokumente?

Mit dem Vorgang waren die zuständigen und verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern befasst.

  1. Wie viele Mitarbeiter bzw. (leitende) Angestellte in anderen Behörden sowie ins­besondere im zuständigen Landesministerium hatten entsprechende Kenntnisse bzw. Zugriff auf die genannten Dokumente?

Zu dem in der Fragestellung genannten Zeitpunkt lagen die genannten Dokumente im Minis­terium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nord­rhein-Westfalen nicht vor.

  1. Wie hoch waren die im Zusammenhang mit dem erwähnten Schreiben angefalle­nen Anwaltskosten?

Der mandatierte Anwalt hat eine Zeitstunde für die Erstellung des Schreibens abgerechnet (180 EUR).

  1. Wer trägt die angefallenen anwaltlichen Kosten? (Bitte in diesem Zusammenhang auch angeben, in welchem Haushaltstitel die Kosten verbucht wurden)

Die Kosten trägt die Bezirksregierung Münster aus dem für die Beauftragung von Sachver­ständigen bzw. Beratern im Haushaltsplan vorgesehenen Titel.

 

MMD18-6618