Gewalttätiger Vorfall am Duisburger Hauptbahnhof: Minderjährige kongolesische Brüder bedrohen Familie, attackieren Polizisten und versuchen Dienstwaffe zu stehlen. – Was sind die Fakten? – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 20.09.2023

Kleine Anfrage 2593

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Gewalttätiger Vorfall am Duisburger Hauptbahnhof: Minderjährige kongolesische Brüder bedrohen Familie, attackieren Polizisten und versuchen Dienstwaffe zu stehlen. Was sind die Fakten? Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 13. Juli 2023, Drucksache 18/5013, auf unsere Kleine Anfrage vom 12. Juni 2023, Drucksache 18/4697, wurde unsere Frage 4

„Wie viele Fälle in NRW in den letzten 10 Jahren sind der Landesregierung bekannt, in denen Polizeibeamte vorsätzlich verletzt wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Alter der Täter, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen und jährlich auflisten.)“1

leider nur unvollständig unter anderem wie folgt geantwortet:

„Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die PKS ist eine Jahresstatistik. Ob Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte vorsätzlich verletzt worden sind, ist Gegenstand der unabhängigen richterlichen Beweisführung und findet Niederschlag im entsprechenden Urteil. Die Erfassung in der PKS liegt zeitlich vor dem richterlichen Urteil und weist dies dementsprechend aus.

Seit dem 01.01.2019 weist die PKS aus, ob Polizeibeamtinnen oder -beamte durch eine Straftat verletzt wurden.

Bei den Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen werden Vorgänge, in denen Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte vorsätzlich verletzt werden, nicht gesondert statistisch erfasst. Die daher zur Beantwortung der Frage erforderliche händische Auswertung aller Verfahrensakten ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.“2

Auf Frage 5

„Wie viele Abschiebungen in den Kongo (Demokratische Republik Kongo wie auch Republik Kongo) gab es seit 2015? (Bitte jährlich aufschlüsseln.)“3

teilte und die Landesregierung folgendes mit:

„In den Jahren 2015 bis 2023 (Stichtag 30.04.2023) wurden aus dem Zuständigkeitsbereich nordrhein-westfälischer Ausländerbehörden 19 Personen in die demokratische Republik Kongo sowie zwei Personen in die Republik Kongo zurückgeführt.“4

Wir fragen daher erneut die Landesregierung:

  1. Die Landesregierung teilt mit, dass für das Jahr 2019 insgesamt 2.630 Fälle mit verletzten Polizeibeamten registriert wurden. Welche Hintergrundinformationen liegen bezüglich dieser Fälle vor? (Bitte aufschlüsseln nach Monat, Alter der Täter, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wie viele Personen waren seit 2015 bis heute ausreispflichtig und hätten in die Demokratische Republik Kongo sowie in die Republik Kongo zurückgeführt werden müssen?

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-5991

 

1 Antwort der Landesregierung vom 13.07.2023, Drucksache 18/5013.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2593 mit Schreiben vom 25. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Die Landesregierung teilt mit, dass für das Jahr 2019 insgesamt 2.630 Fälle mit verletzten Polizeibeamten registriert wurden. Welche Hintergrundinformationen liegen bezüglich dieser Fälle vor? (Bitte aufschlüsseln nach Monat, Alter der Täter, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tat­verdächtigen, Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen und sonstige polizei­liche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

„Hintergrundinformationen“ zu den Fällen mit verletzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeam­ten, die sich auf Tatverdächtigenstrukturen beziehen, wären nur mittels einer umfangreichen Sonderauswertung darstellbar, welche innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.

  1. Wie viele Personen waren seit 2015 bis heute ausreispflichtig und hätten in die Demokratische Republik Kongo sowie in die Republik Kongo zurückgeführt wer­den müssen?

Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt der Landesregierung nicht vor. Mitgeteilt werden kann allerdings die Anzahl der ausreisepflichtigen Staatsangehörigen der Demokratischen Re­publik Kongo sowie der Republik Kongo im Zuständigkeitsbereich der nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden. Diese stellt sich laut Ausländerzentralregister zum jeweiligen Stichtag wie folgt dar:

 

Stichtag Anzahl der ausreise-pflichtigen Staatsan-gehörigen der Demokratischen      Republik Kongo Anzahl der ausreise-pflichtigen Staatsan-gehörigen der Republik Kongo
31.12.2015 202 49
31.12.2016 179 55
31.12.2017 181 77
31.12.2018 166 69
31.12.2019 173 79
31.12.2020 186 97
31.12.2021 175 92
31.12.2022 216 110
31.08.2023 164 94

 

MMD18-6562