Lachgas als neue Partydroge, vor allem bei Jugendlichen beliebt – Wie groß ist die Gefahr?

Kleine Anfrage
vom 02.10.2023

Kleine Anfrage 2709

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Lachgas als neue Partydroge, vor allem bei Jugendlichen beliebt Wie groß ist die Gefahr?

In NRW steigen derzeit die Fälle von Lachgasmissbrauch speziell unter Jugendlichen in der sogenannten Partyszene. Dabei werden in der Regel Luftballons mit dem Gasgemisch befüllt und der Inhalt wird durch Inhalieren aufgenommen. Als Effekt erhalte der Konsument einen wenige Minuten anhaltenden Rausch, in welchem er keine Schmerzen verspüre, euphorisch werde und die Sinneseindrücke stärker ausgeprägt seien. Insgesamt wird das Gefühl so beschrieben, als würde man durch den Konsum „high“1 werden. Dieser neue Trend wird allem Anschein nach durch die Internetplattform TikTok befeuert, wo vermehrt Videos von Menschen auftauchen, die sich durch den Lachgaskonsum berauschen. Es gibt sogar regelrechte „Lachgas-Challenges“, die zum Konsum animieren. Die Hersteller reagieren auf den Anstieg an Nachfrage mit „partytauglichen Sprühsystemen“2 und unterschiedlichen neuen Geschmacksrichtungen. Die Gaskartuschen werden hauptsächlich an Kiosks verkauft, Altersbeschränkungen und besondere Kontrollen gibt es jedoch nicht.

Ein Kioskbetreiber berichtet von einem deutlichen Anstieg an Verkäufen und verkauft mittlerweile mehrere Kartons in einer Woche. Allerdings warnen Experten bereits vor diversen Nebenwirkungen, wie Schwindel, Übelkeit, Lähmungserscheinungen und sogar einer Schädigung des Nervensystems bei überschwelligem Konsum. Aus diesem Grund haben unter anderem Länder wie die Niederlande und Großbritannien verschärfte Maßnahmen ergriffen und den Verkauf strenger reguliert. So ist der Besitz, Verkauf und Erwerb in den Niederlanden bereits gänzlich verboten. In Großbritannien will die Regierung den Konsum „eindämmen“3 und plant daher, ein Verbot gegen Ende des Jahres einzuführen.

Auch die Polizei muss sich mit den Konsequenzen des steigenden Lachgaskonsums auseinandersetzen. Es wurden bereits bei mehreren Fahrzeugkontrollen Lachgasflaschen konfisziert. Im Ruhrgebiet kam es sogar zu Unfällen, bei denen der Fahrer unter dem Einfluss von Lachgas stand. Aus diesem Anlass sprach der Dortmunder Polizeisprecher einen Appell aus, indem er dazu aufrief, nicht unter dem Einfluss von Lachgas Auto zu fahren. Insgesamt konnte das Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum eines Jahres mehr als eine Verdreifachung der Fälle des Missbrauchs feststellen: Die Zahlen stiegen von 68 auf 215 Fälle an.4

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Fälle der registrierten Missbrauchsfälle von Lachgas gehen auf minderjährige Konsumenten zurück? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Wohnort des Konsumenten aufschlüsseln.)
  2. Was ist über die Unfälle bekannt, bei welchen der Verdacht besteht, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Lachgas stand?
  3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Gefahr einer Gesundheitsschädigung durch Lachgaskonsum, speziell für Jugendliche?
  4. Plant die Landesregierung eine strengere Regulierung des Konsums und Verkaufs von Lachgas in NRW?

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-6208

 

1 https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/jugendliche-im-luftballon-rausch-polizei-warnt-vor-lachgas-trend-85346842.bild.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2708 mit Schreiben vom 31. Oktober 2023 namens der Landesregierung be­antwortet.

  1. Warum sieht die Landesregierung für eine umfassende systematische Erfassung unternommener Versuche, Ausländer in einen Drittstaat abzuschieben, keine Not­wendigkeit?
  2. Sieht die Landesregierung in einer umfassenden systematischen Erfassung nicht auch die Möglichkeit, eine Erfolgskontrolle zu schaffen, an der man die Durchset­zungsfähigkeit des Rechtsstaates messen kann?
  3. Sieht die Landesregierung in einer umfassenden systematischen Erfassung nicht auch den Vorteil, für deutlich mehr Transparenz respektive Problembewusstsein zu sorgen?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen eins bis drei gemeinsam beantwortet.

Die Aussage der fehlenden Notwendigkeit für eine entsprechende umfassende systematische Erfassung ist vor dem Hintergrund ergangen, dass derartige Fälle insbesondere mangels auf­nahmebereitem Drittstaat kaum Praxisrelevanz aufweisen. Ungeachtet dessen prüfen die für die Vollziehung der Ausreisepflicht in Nordrhein-Westfalen zuständigen Ausländerbehörden die Rückführungsmöglichkeiten von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen fortlaufend. So­fern sich aufgrund des Wegfalls eines Rückführungshindernisses die Möglichkeit zur Rückfüh­rung einer vollziehbar ausreisepflichtigen Person ergibt, ergreift die jeweilige Ausländerbe­hörde die dann erforderlichen Schritte, um die Rückführung weiter zu betreiben.

 

MMD18-6624


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2709 mit Schreiben vom 6. November 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

  1. Wie viele Fälle der registrierten Missbrauchsfälle von Lachgas gehen auf minder­jährige Konsumenten zurück? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Wohnort der Konsumenten aufschlüsseln.)

Statistische Daten im Sinne der Anfrage liegen der Landesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf den schriftlichen Bericht zur Sitzung des Innenausschusses am 19.10.2023 (Vorlage 18/1755) verwiesen.

  1. Was ist über die Unfälle bekannt, bei welchen der Verdacht besteht, dass der Fah­rer unter dem Einfluss von Lachgas stand?

Bei der Erfassung von Verkehrsunfällen in der Verkehrsunfallstatistik, bei denen die Fahrzeug­führerin oder der Fahrzeugführer unter dem Einfluss „sonstiger berauschender Mittel“ stand, erfolgt keine automatisiert auswertbare Differenzierung nach einzelnen Stoffen.

Eine händische Auswertung der Vorgänge ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

  1. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Gefahr einer Gesundheitsschädigung durch Lachgaskonsum, speziell für Jugendliche?

Hinsichtlich der Gefahr einer Gesundheitsschädigung durch den missbräuchlichen Konsum von Lachgas wird auf den schriftlichen Bericht zur Sitzung des Innenausschusses am 19.10.2023 (Vorlage 18/1755) verwiesen.

  1. Plant die Landesregierung eine strengere Regulierung des Konsums und Verkaufs von Lachgas in NRW?

Nein. Im Übrigen wird auf den schriftlichen Bericht der Landesregierung vom 17.10.2023 (Vor­lage 18/1755) verwiesen.

 

MMD18-6674