Unterhaltsvorschuss in NRW – Zweite Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 13.10.2023

Kleine Anfrage 2743

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Zacharias Schalley AfD

Unterhaltsvorschuss in NRW Zweite Nachfrage

Die Antwort der Landesregierung vom 22.02.2023 (Drucksache 18/3127) auf unsere Kleine Anfrage vom 16.01.2023 (Drucksache 18/2540r) sowie die Antwort vom 03.04.2023 (Drucksache 18/3907) auf unsere Kleine Anfrage vom 06.03.2023 (Drucksache 18/3404) fielen lückenhaft aus.

So konnten die Fragen 3 und 4 vom 16.01.2023 mit Verweis auf mangelnde Daten bzw. Seltenheit des Auftretens der abgefragten Fälle sowie die Fragen 4 und 5 vom 06.03.2023 mit Verweis auf die Geschäftsstatistik des Bundes nicht beantwortet werden.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschuss wurden in den Jahren 2014 bis 2022 in Nordrhein-Westfalen gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune, Alter des Kindes, Nationalität des Antragstellers)
  2. Wie viele dieser Anträge wurden positiv und wie viele negativ beschieden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune, Alter des Kindes, Nationalität des Antragstellers)
  3. Wie viele Leistungsberechtigte hatten denselben Unterhaltspflichtigen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Alter des Kindes, Nationalität des Antragstellers und Kommune)
  4. Wie viele Vaterschaften wurden in den Jahren 2014 bis 2022 in Nordrhein-Westfalen anerkannt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune, Alter des Kindes, Nationalität des Antragstellers)

Enxhi Seli-Zacharias
Zacharias Schalley

 

MMD18-6325


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2743 mit Schreiben vom 10. November 2023 im Einvernehmen mit der Minis­terin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und dem Minister der Justiz beantwor­tet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Zeitgleich mit der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes mit Wirkung vom 1. Juli 2017 wurde die Geschäftsstatistik des Bundes zum Unterhaltsvorschuss erweitert. Die Daten, auf die die Fragen 1 und 2 abzielen, wurden erst seit dieser Erweiterung erhoben. Die zu den Fragen 1 und 2 angeführten Tabellen beginnen daher ab 1. Juli 2017. Die Umstellung auf die erweiterte Statistik konnte nicht in allen Unterhaltsvorschussstellen fristgerecht umgesetzt wer­den, so dass insbesondere für die Jahre 2017 und 2018 von einer leichten Untererfassung auszugehen ist.

  1. Wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschuss wurden in den Jahren 2014 bis 2022 in
    Nordrhein-Westfalen gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kom­mune, Alter des Kindes, Nationalität des Antragstellers)

Die Angaben sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

 

Jahr Ab 1.07.2017 2018 2019 2020 2021 2022
Anträge 49.284 109.486 85.878 81.088 70.674 69.427

 

  1. Wie viele dieser Anträge wurden positiv und wie viele negativ beschieden? (Bitte
    aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune, Alter des Kindes, Nationalität des Antragstellers)

Die Angaben sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

 

Jahr Ab 1.07.2017 2018 2019 2020 2021 2022
Positiv

Beschieden

43.508 95.259 73.003 66.108 53.482 49.329
Negativ Beschieden 5.776 14.227 12.875 14.980 17.192 20.098

 

  1. Wie viele Leistungsberechtigte hatten denselben Unterhaltspflichtigen? (Bitte auf­schlüsseln nach Jahr, Alter des Kindes, Nationalität des Antragstellers und Kom­mune)

Die Frage wird hier dahingehend verstanden, dass um Auskunft darüber gebeten wird, wie viele Leistungsberechtigte durchschnittlich auf einen Unterhaltspflichtigen kommen. Der Lan­desregierung liegen keine Daten vor, aus denen sich dieser Durchschnittswert ermitteln ließe.

  1. Wie viele Vaterschaften wurden in den Jahren 2014 bis 2022 in Nordrhein-Westfa­len anerkannt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune, Alter des Kindes, Nationalität des Antragstellers)

Gemäß § 59 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII haben die Jugendämter die Befugnis, Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft zu beurkunden. Die Jugendämter erfüllen Ihre Aufgaben nach dem SGB VIII im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstver­waltung in eigener Verantwortung. Der Landesregierung liegen keine Daten zur Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen durch die Jugendämter vor. Auch die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik, die auf Grundlage der §§ 98-103 SGB VIII durchgeführt wird, erhebt keine Daten zu Anerkennungen von Vaterschaften.

Auch zur Beurkundung von Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft durch andere Stel­len liegen der Landesregierung keine Daten vor.

 

MMD18-6858