Kleine Anfrage 2743
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Zacharias Schalley AfD
Unterhaltsvorschuss in NRW – Zweite Nachfrage
Die Antwort der Landesregierung vom 22.02.2023 (Drucksache 18/3127) auf unsere Kleine Anfrage vom 16.01.2023 (Drucksache 18/2540r) sowie die Antwort vom 03.04.2023 (Drucksache 18/3907) auf unsere Kleine Anfrage vom 06.03.2023 (Drucksache 18/3404) fielen lückenhaft aus.
So konnten die Fragen 3 und 4 vom 16.01.2023 mit Verweis auf mangelnde Daten bzw. Seltenheit des Auftretens der abgefragten Fälle sowie die Fragen 4 und 5 vom 06.03.2023 mit Verweis auf die Geschäftsstatistik des Bundes nicht beantwortet werden.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschuss wurden in den Jahren 2014 bis 2022 in Nordrhein-Westfalen gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune, Alter des Kindes, Nationalität des Antragstellers)
- Wie viele dieser Anträge wurden positiv und wie viele negativ beschieden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune, Alter des Kindes, Nationalität des Antragstellers)
- Wie viele Leistungsberechtigte hatten denselben Unterhaltspflichtigen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Alter des Kindes, Nationalität des Antragstellers und Kommune)
- Wie viele Vaterschaften wurden in den Jahren 2014 bis 2022 in Nordrhein-Westfalen anerkannt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune, Alter des Kindes, Nationalität des Antragstellers)
Enxhi Seli-Zacharias
Zacharias Schalley
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2743 mit Schreiben vom 10. November 2023 im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und dem Minister der Justiz beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Zeitgleich mit der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes mit Wirkung vom 1. Juli 2017 wurde die Geschäftsstatistik des Bundes zum Unterhaltsvorschuss erweitert. Die Daten, auf die die Fragen 1 und 2 abzielen, wurden erst seit dieser Erweiterung erhoben. Die zu den Fragen 1 und 2 angeführten Tabellen beginnen daher ab 1. Juli 2017. Die Umstellung auf die erweiterte Statistik konnte nicht in allen Unterhaltsvorschussstellen fristgerecht umgesetzt werden, so dass insbesondere für die Jahre 2017 und 2018 von einer leichten Untererfassung auszugehen ist.
- Wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschuss wurden in den Jahren 2014 bis 2022 in
Nordrhein-Westfalen gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune, Alter des Kindes, Nationalität des Antragstellers)
Die Angaben sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr | Ab 1.07.2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Anträge | 49.284 | 109.486 | 85.878 | 81.088 | 70.674 | 69.427 |
- Wie viele dieser Anträge wurden positiv und wie viele negativ beschieden? (Bitte
aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune, Alter des Kindes, Nationalität des Antragstellers)
Die Angaben sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr | Ab 1.07.2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Positiv
Beschieden |
43.508 | 95.259 | 73.003 | 66.108 | 53.482 | 49.329 |
Negativ Beschieden | 5.776 | 14.227 | 12.875 | 14.980 | 17.192 | 20.098 |
- Wie viele Leistungsberechtigte hatten denselben Unterhaltspflichtigen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Alter des Kindes, Nationalität des Antragstellers und Kommune)
Die Frage wird hier dahingehend verstanden, dass um Auskunft darüber gebeten wird, wie viele Leistungsberechtigte durchschnittlich auf einen Unterhaltspflichtigen kommen. Der Landesregierung liegen keine Daten vor, aus denen sich dieser Durchschnittswert ermitteln ließe.
- Wie viele Vaterschaften wurden in den Jahren 2014 bis 2022 in Nordrhein-Westfalen anerkannt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune, Alter des Kindes, Nationalität des Antragstellers)
Gemäß § 59 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII haben die Jugendämter die Befugnis, Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft zu beurkunden. Die Jugendämter erfüllen Ihre Aufgaben nach dem SGB VIII im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung. Der Landesregierung liegen keine Daten zur Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen durch die Jugendämter vor. Auch die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik, die auf Grundlage der §§ 98-103 SGB VIII durchgeführt wird, erhebt keine Daten zu Anerkennungen von Vaterschaften.
Auch zur Beurkundung von Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft durch andere Stellen liegen der Landesregierung keine Daten vor.