1500 Einwohner sollen auf 300 Bewohner einer Notunterkunft treffen. Lässt die Landesregierung die Bürger in Hörste im Regen stehen? – Nachfrage zur Kleinen Anfrage 2706

Kleine Anfrage
vom 10.11.2023

Kleine Anfrage 2858

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

1500 Einwohner sollen auf 300 Bewohner einer Notunterkunft treffen. Lässt die Landesregierung die Bürger in Hörste im Regen stehen? Nachfrage zur Kleinen Anfrage 2706

Im Rahmen der Antwort auf eine Kleine Anfrage zur geplanten Notunterkunft (NU) in Hörste versteckte sich die Landesregierung bei der Kostenfrage erneut hinter angeblichen „wettbewerblichen Gründen“.1 Diese Strategie ist von Seiten der Landesregierung zwar auf den ersten Blick geschickt, für den Bürger ist dieses Vorgehen aber völlig unbefriedigend und zudem intransparent. Die durchgestochene Kalkulation in Bezug auf die verhinderte ZUE Gladbeck lässt die Gründe hinter dieser – aus unserer Sicht – übertriebenen Geheimhaltungsstrategie erahnen.

So verweigerte die Landesregierung nicht nur Informationen zu den Kosten für die Betreuungs-, Verpflegungs- und Sicherheitsdienstleister, sondern auch zu möglichen Kosten für Umbau-und Erweiterungsmaßnahmen an der Immobile in Lage-Hörste. Ähnliches gilt für die Mietkosten. Letztere Angaben sind dabei spätestens im Zuge des Haushaltsberatungen 2025 für jedermann ersichtlich.

Ähnlich unbefriedigend für die Bürger in Hörste sind die Antworten in Bezug auf das Sicherheitskonzept. Weder Bürgerinformationsveranstaltungen noch „Runde Tische“ erscheinen geeignet, dem sich anbahnenden Sicherheitsproblem in Hörste zu begegnen. Auf die besondere Konstellation „300 Bewohner der NU/1500 Anwohner“ ging die Landesregierung in ihrer Antwort mit keinem Wort ein.

Besonders ernüchternd für die Anwohner erscheint die Antwort der Landesregierung in Bezug auf einen eventuellen Wertverlust ihrer Immobilie. Diese Befürchtung wird von Seiten der Landesregierung geringschätzend als „Spekulation“ abgetan, ohne diese Aussage auch nur im Ansatz zu belegen – beispielsweise durch eine Analyse der Immobilienpreise an bestehenden Standorten. Auf diesem Weg ließe sich die These des Wertverlusts bestätigen oder eben auch entkräften. Offensichtlich besteht hierzu aber von Seiten der Landesregierung keinerlei Interesse.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Aus den Gesamtkosten für Betreuungs-, Verpflegungs- und Sicherheitsdienstleister lassen sich die Einzelbeträge nicht ableiten. Wie hoch sind die voraussichtlichen monatlichen Kosten für diese Dienstleister in Hörste insgesamt?
  2. Wie hoch sind (ungefähr) die durchschnittlichen Kosten pro untergebrachter Person für diese drei Dienstleister im Jahr 2023, also bezogen auf alle Landeseinrichtungen2?
  3. Im Rahmen der Haushaltsberatungen konnte die Landesregierung u. a. Angaben zur Höhe der Mietkosten der einzelnen Landesunterkünfte tätigen.3 Welche Kosten fallen nach aktuellem Stand im Zusammenhang mit der geplanten NU Hörste für die Miete, für Umbaumaßnahmen und ggf. für Erweiterungsbauten an?
  4. Wie die Situation in Soest oder Selm in Bezug auf die Kriminalitätsentwicklung zeigt, gerät das Sicherheitskonzept für Landesunterkünfte schnell an seine Grenzen. Wie begegnet die Landesregierung der besonderen Situation in Hörste mit 300 Bewohnern der NU und 1500 Anwohnern, was einem Verhältnis von 1:5 entspricht?
  5. Inwiefern hat die Landesregierung bei bestehenden Landesunterkünften in der Vergangenheit geprüft, ob es durch die Errichtung oder ggf. bereits durch die Ankündigung der Errichtung zu einem Wertverlust der angrenzenden Immobilien gekommen ist?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-6717

 

1 Vgl. Kleine Anfrage 2706

2 Hieraus lassen sich keine Rückschlüsse auf einzelne Einrichtungen ziehen.

3 Vgl. Fragen der Fraktionen zum Haushaltsgesetz 2024


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2858 mit Schreiben vom 7. Dezember 2023 namens der Landesregierung be­antwortet.

  1. Aus den Gesamtkosten für Betreuungs-, Verpflegungs- und Sicherheitsdienstleister lassen sich die Einzelbeträge nicht ableiten. Wie hoch sind die voraussichtli­chen monatlichen Kosten für diese Dienstleister in Hörste insgesamt?

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage 2706 (LT-Drs. 18/6670) verwiesen.

  1. Wie hoch sind (ungefähr) die durchschnittlichen Kosten pro untergebrachter Per­son für diese drei Dienstleister im Jahr 2023, also bezogen auf alle Landeseinrichtungen?

Unter anderem mit Blick auf die Unterschiedlichkeit der Unterbringungseinrichtungen und im Jahresverlauf schwankender Auslastungsgrade der Einrichtungen werden keine durchschnitt­lichen Kosten pro untergebrachter Person im Land erhoben.

  1. Im Rahmen der Haushaltsberatungen konnte die Landesregierung u. a. Angaben zur Höhe der Mietkosten der einzelnen Landesunterkünfte tätigen. Welche Kosten fallen nach aktuellem Stand im Zusammenhang mit der geplanten NU Hörste für die Miete, für Umbaumaßnahmen und ggf. für Erweiterungsbauten an?

Die Jahresnettomiete für die Landeseinrichtung in Lage Hörste beträgt 540.000 EUR; Kosten für Umbaumaßnahmen und/ oder Erweiterungsbauten sind nicht angefallen.

  1. Wie die Situation in Soest oder Selm in Bezug auf die Kriminalitätsentwicklung zeigt, gerät das Sicherheitskonzept für Landesunterkünfte schnell an seine Gren­zen. Wie begegnet die Landesregierung der besonderen Situation in Hörste mit 300 Bewohnern der NU und 1500 Anwohnern, was einem Verhältnis von 1:5 ent­spricht?

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 2706 (LT-Drs. 18/6670) verwiesen.

  1. Inwiefern hat die Landesregierung bei bestehenden Landesunterkünften in der Vergangenheit geprüft, ob es durch die Errichtung oder ggf. bereits durch die An­kündigung der Errichtung zu einem Wertverlust der angrenzenden Immobilien ge­kommen ist?

Es bedarf keiner entsprechenden Erhebung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 2706 (LT-Drs. 18/6670) verwiesen.

 

MMD18-7280