Geplante Landeseinrichtungen für Flüchtlinge im Oberbergischen Kreis

Kleine Anfrage
vom 14.11.2023

Kleine Anfrage 2891

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Geplante Landeseinrichtungen für Flüchtlinge im Oberbergischen Kreis

In einer Gemeinderatssitzung in Nümbrecht wurde kürzlich die Möglichkeit einer Landeseinrichtung für Flüchtlinge im Gewerbegebiet Elsenroth diskutiert. Einige Bürger äußerten Bedenken vor einem „Ghetto“ abseits des Orts. Der Bürgermeister der Gemeinde Nümbrecht erklärte im nichtöffentlichen Teil des Ausschusses, dass über das Gewerbegebiet als Option gesprochen wurde, jedoch konkret keine Planungen existieren.1

Bei einer Videokonferenz habe die Bezirksregierung Köln betont, dass ein Ende der Zuweisungen nicht in Sicht sei. Im Gegenteil: Man müsse in den kommenden Wochen wahrscheinlich sogar mit steigenden Zahlen rechnen, so der Bürgermeister aus Nümbrecht weiter.2

Auch in Gummersbach soll am Sandberg eine Landesunterkunft für Flüchtlinge für circa 500 Flüchtlinge geschaffen werden. Der dortige Bürgermeister, Frank Helmenstein (CDU), lehnt das Vorhaben der Landesregierung ab.3

Auch in Wiehl wird derzeit spekuliert, ob dort eine Landeseinrichtung für Flüchtlinge im Ortsteil Drabenderhöhe entstehen soll.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wo im Oberbergischen Kreis plant die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt Landeseinrichtungen für Flüchtlinge in Form von Gemeinschaftsunterkünften zu errichten?
  2. Welche Kriterien verwendet die Landesregierung, um potenzielle Standorte für Landeseinrichtungen im Oberbergischen Kreis auszuwählen?
  3. Inwiefern werden die Meinungen bzw. Bedenken der Kommunen im Oberbergischen Kreis in die Entscheidungsfindung für die Schaffung von Landeseinrichtungen einbezogen?
  4. Wie plant die Landesregierung, die öffentliche Meinung bzw. Bürgerbeteiligung in den Entscheidungsprozess für die Schaffung von Landeseinrichtungen einzubeziehen?
  5. Inwiefern berücksichtigt die Landesregierung soziale bzw. infrastrukturelle Aspekte bei der Auswahl von Standorten im Oberbergischen Kreis für Landeseinrichtungen?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-6768

 

1 https://www.oberberg-aktuell.de/news/gro–e-fluechtlingsunterkunft-redenius-reagiert-auf-geruechte-a-97568

2 Ebd.

3 https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-buergermeister-lehnt-fluechtlingsheim-in-gummersbach-ab-104.html


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2891 mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wo im Oberbergischen Kreis plant die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt Landeseinrichtungen für Flüchtlinge in Form von Gemeinschaftsunterkünften zu errichten?

Die für den Oberbergischen Kreis zuständige Bezirksregierung Köln prüft laufend Möglichkei­ten zur Entwicklung weiterer Standorte für Landesunterkünfte zur Unterbringung Geflüchteter. Im Oberbergischen Kreis liegt aktuell eine Liegenschaft in Gummersbach zur Prüfung vor.

  1. Welche Kriterien verwendet die Landesregierung, um potenzielle Standorte für Landeseinrichtungen im Oberbergischen Kreis auszuwählen?
  2. Inwiefern berücksichtigt die Landesregierung soziale bzw. infrastrukturelle As­pekte bei der Auswahl von Standorten im Oberbergischen Kreis für Landeseinrichtungen?

Die Fragen 2 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Die Kriterien zur Bewertung eines Standortes hinsichtlich einer Eignung zur Entwicklung als Landesunterkunft sind unabhängig von der Belegkommune oder dem Kreis zu sehen. Insofern prüft die Bezirksregierung Köln auch im Oberbergischen Kreis zunächst das bauliche Potential einer Liegenschaft, insbesondere den Zustand etwaiger Bestandsgebäude und eine realisti­sche Kapazität einer künftigen Einrichtung. Ebenso sind bauplanungs- und bauordnungsrecht­liche Aspekte zu berücksichtigen. Besonders geeignet erscheinen Liegenschaften, die mit ÖPNV erreichbar sind und Geschäfte des täglichen Bedarfs in der Nähe haben. Die Lage eines Grundstücks im Stadt- oder Gemeindegebiet und mögliche Auswirkungen auf umliegende Be­bauung wird ebenfalls berücksichtigt, wie auch ein wirtschaftliches Verhältnis zwischen Her-richtungsaufwand, möglicher Kapazität und Laufzeit einer Einrichtung.

  1. Inwiefern werden die Meinungen bzw. Bedenken der Kommunen im Oberbergi­schen Kreis in die Entscheidungsfindung für die Schaffung von Landeseinrichtungen einbezogen?

Sofern sich ein Standort nach den zuvor genannten Kriterien grundsätzlich zur Entwicklung als Landesunterkunft eignet, wird in engem Austausch mit der jeweiligen Belegkommune geklärt, unter welchen Rahmenbedingungen eine Unterkunft betrieben werden kann (insbesondere Kapazität und Laufzeit). Dies gilt sowohl für Angebote aus kommunaler Hand, bei denen diese Abstimmung Teil der ohnehin laufenden Gespräche ist, ebenso jedoch auch für rein private Angebote.

  1. Wie plant die Landesregierung, die öffentliche Meinung bzw. Bürgerbeteiligung in den Entscheidungsprozess für die Schaffung von Landeseinrichtungen einzube­ziehen?

Sollte sich ein Standort generell zur Entwicklung als Landesunterkunft eignen, wird in enger Abstimmung mit der Belegkommune eine Information der Öffentlichkeit, in der Regel über eine gemeinsame Veranstaltung vor Ort, erfolgen.

 

MMD18-7418