Was sind die Hintergründe der Menschen in NRW, die im Alter von der Grundsicherung leben müssen?

Kleine Anfrage
vom 16.11.2023

Kleine Anfrage 2904

der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Dr. Hartmut Beucker AfD

Was sind die Hintergründe der Menschen in NRW, die im Alter von der Grundsicherung leben müssen?

Laut Medienberichten waren in Deutschland im ersten Quartal des Jahres 684.000 Rentner auf die Grundsicherung im Alter angewiesen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 90.000 Menschen weniger. Ein Grund für den Anstieg ist der Zuzug von Flüchtlingen aus der Ukraine. Wenn diese im Rentenalter sind, haben auch sie Anspruch auf die Grundsicherung im Alter.1

Es gilt Klarheit darüber zu schaffen, wie viele Rentner von der Grundsicherung in Nordrhein-Westfalen leben müssen und welchen Hintergrund sie haben.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Rentner haben seit 2017 jeweils im ersten Quartal des Jahres in NRW Grundsicherung bezogen?
  2. Welche Staatsangehörigkeiten haben diese Rentner? (Wir bitten hier auch um die Ausweisung von Personen, die gleichzeitig die deutsche und eine weitere Staatsangehörigkeit haben.)
  3. Welche Vornamen haben die Rentner, die nur die deutsche Staatsangehörigkeit haben?
  4. Wie lange haben Rentner in NRW, die die Grundsicherung beziehen, im Durchschnitt in die Rente einbezahlt? (Wir bitten hier um eine Aufschlüsselung zwischen Rentnern mit deutscher, ausländischer Staatsangehörigkeit aber auch denen mit deutscher und weiterer Staatsangehörigkeit.)
  5. Wie lange haben Rentner in NRW, die die Grundsicherung beziehen, durchschnittlich freiwillig in die Rentenversicherung einbezahlt? (Wir bitten hier um eine Aufschlüsselung zwischen Rentnern mit deutscher, ausländischer Staatsangehörigkeit aber auch denen mit deutscher und weiterer Staatsangehörigkeit.)

Dr. Martin Vincentz
Dr. Hartmut Beucker

 

MMD18-6796

 

1 https://www.n-tv.de/politik/Immer-mehr-Rentner-erhalten-Grundsicherung-article24264720.html abgerufen am 23.07.2023


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2904 mit Schreiben vom 15. Dezember 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Rentner haben seit 2017 jeweils im ersten Quartal des Jahres in NRW Grundsicherung bezogen?
  2. Welche Staatsangehörigkeiten haben diese Rentner? (Wir bitten hier auch um die Ausweisung von Personen, die gleichzeitig die deutsche und eine weitere Staatsan­gehörigkeit haben.)

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die in der Kleinen Anfrage 2904 angegebene Statistik von 684.000 „Rentnern“ bezieht sich auf die Gesamtzahl der im Alter grundsicherungsberechtigten Personen in Deutschland.

Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel SGB XII wird Personen geleistet, die die Alters­grenze erreicht haben. Ein Bezug einer Altersrente muss nicht vorliegen. Insoweit bezieht sich die in der Anlage angegebene Statistik auch auf die insgesamt grundsicherungsberechtigten Personen in Nordrhein-Westfalen und ist nicht auf den Personenkreis, der eine Altersrente und aufstockend Grundsicherung im Alter bezieht, beschränkt.

Informationen zu Doppelstaatlern liegen der Landesregierung nicht vor, da in der Grundsiche-rungsstatistik nur eine Staatsangehörigkeit erfasst wird.

Auf die anliegende Tabelle wird verwiesen.

  1. Welche Vornamen haben die Rentner, die nur die deutsche Staatsangehörigkeit haben?

Diese Informationen liegen der Landesregierung nicht vor und sind zudem auch kein Erhe­bungsmerkmal der Grundsicherungsstatistik.

  1. Wie lange haben Rentner in NRW, die die Grundsicherung beziehen, im Durch­schnitt in die Rente einbezahlt? (Wir bitten hier um eine Aufschlüsselung zwi­schen Rentnern mit deutscher, ausländischer Staatsangehörigkeit aber auch de­nen mit deutscher und weiterer Staatsangehörigkeit.)
  2. Wie lange haben Rentner in NRW, die die Grundsicherung beziehen, durchschnitt­lich freiwillig in die Rentenversicherung einbezahlt? (Wir bitten hier um eine Auf­schlüsselung zwischen Rentnern mit deutscher, ausländischer Staatsangehörig­keit aber auch denen mit deutscher und weiterer Staatsangehörigkeit.)

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die angefragten Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.

In den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung ist nicht hinterlegt, ob ein Rentner oder eine Rentnerin ergänzend Grundsicherung erhält. Diese Information zur Art und Höhe des auf die Grundsicherung anzurechnenden Einkommens liegt nur den Trägern der Sozialhilfe bzw. aufbereitet dem Statistischen Bundesamt bzw. den Statistikämtern der Länder vor. Allerdings haben diese Ämter keine Information zu erwerbsbiografischen Tatbeständen wie Versiche­rungsjahren oder der Anzahl an Jahren mit freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung.

 

MMD18-7455