Kleine Anfrage 3076
des Abgeordneten Klaus Esser AfD
Winterdienst in Nordrhein-Westfalen
Autobahn- und Straßenmeistereien waren am ersten Wochenende im Dezember 2023 vor allem im Westen sowie im Süden des Landes mit einsetzendem Niederschlag im Dauereinsatz, um Schnee von den Fahrbahnen zu räumen oder mit Salz gegen Glatteis vorzugehen. Für die Landesstraßen vermeldete Straßen.NRW, man sei mit „allen verfügbaren Mitarbeitenden im Winterdiensteinsatz“.1 Erschwerend kam hinzu, dass zeitgleich mehr als ein Drittel der Belegschaft von Straßen.NRW im Rahmen der Tarifverhandlungen des Öffentlichen Dienstes der Länder zum Warnstreik aufgerufen war. Reisenden und Pendler wurden so mit nicht geräumten Straßen und Glatteis konfrontiert. Unter anderem stand die Idee im Raum, die Tunnel Menkhauser Berg in Oerlinghausen (Kreis Lippe) und Engelbert in Gevelsberg (Ennepe-Ruhr-Kreis) zu sperren, da keine ausreichende Tunnelüberwachung gewährleistet werden konnte.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche konkreten Auswirkungen ergaben sich für den Winterdienst in NRW aus dem Warnstreik, der in diesem Zusammenhang ein Drittel der Mitarbeiter von Straßen.NRW vom Einsatz abhielt?
- Welche Tunnel und Straßen waren infolge des Dezember-Wintereinbruchs letztlich in NRW nicht vollumfänglich befahrbar?
- Welche Schlüsse zieht Straßen.NRW aus der zusätzlichen Belastung des Winterdienstes infolge eines Warnstreiks zu Beginn der Wintersaison 2023/2024?
- Wie viele Mitarbeiter von Straßen.NRW sind im Winter 2023/2024 für den Winterdienst verfügbar?
- Über wie viele Mitarbeiter im Winterdienst verfügte Straßen.NRW in der Wintersaisons der letzten 10 Jahre? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, jeweiliger Wintersaison und ggf. Standort)
Klaus Esser
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 3076 mit Schreiben vom 10. Januar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welche konkreten Auswirkungen ergaben sich für den Winterdienst in NRW aus dem Warnstreik, der in diesem Zusammenhang ein Drittel der Mitarbeiter von Stra-ßen.NRW vom Einsatz abhielt?
Laut Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) haben nur vereinzelt Mitarbeiter am Warnstreik teilgenommen. Insofern konnte der Winterdienst auch unter diesen Gegebenheiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 3 Absatz 3 Bundesfernstraßengesetz und § 9 Absatz 3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
- Welche Tunnel und Straßen waren infolge des Dezember-Wintereinbruchs letztlich in NRW nicht vollumfänglich befahrbar?
Aufgrund des Wintereinbruchs im Dezember haben sich für die Tunnel und Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landes keine größeren Einschränkungen ergeben.
- Welche Schlüsse zieht Straßen.NRW aus der zusätzlichen Belastung des Winterdienstes infolge eines Warnstreiks zu Beginn der Wintersaison 2023/2024?
Die Träger der Straßenbaulast müssen nach besten Kräften bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen. Sofern nicht ausreichend eigene Kapazitäten zur Verfügung stehen, können sie externe Dienstleister beauftragen oder einen Kapazitätsausgleich zwischen benachbarten Straßenmeistereien durchführen. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 1.
- Wie viele Mitarbeiter von Straßen.NRW sind im Winter 2023/2024 für den Winterdienst verfügbar?
Im Winter 2023/2024 stehen in den Straßenmeistereien für den sog. UI-Dienst (Unterhaltung und Instandsetzung) 1.218 Personen zur Verfügung. Der UI-Dienst besteht beispielsweise aus Straßenwärtern, Kolonnenführern und Handwerkern.
- Über wie viele Mitarbeiter im Winterdienst verfügte Straßen.NRW in der Wintersaisons der letzten 10 Jahre? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, jeweiliger Wintersaison und ggf. Standort)
In der nachstehenden Tabelle sind Mitarbeiter aus dem UI-Dienst, die in den letzten 10 Jahren für den Winterdienst zur Verfügung standen, aufgeführt.
Aufgrund der Umstrukturierung von Straßen.NRW in Folge der Implementierung der Autobahngesellschaft des Bundes (AdB) ab dem 1. Januar 2021 müssen die angegebenen Zahlen differenziert betrachtet werden. So sind beispielsweise reine Autobahnmeistereien in den Zahlen ab 2021 nicht mehr enthalten.