Kleine Anfrage 4291
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Förderrichtlinien der Landesregierung im Bereich Gleichstellung und Frauen
Planungsbüros in Rathäusern und bei privaten Unternehmen beschäftigen sich mit Förderrichtlinien und Formularen. In den Ministerien und Bezirksregierungen, die für die Prüfung und Bewilligung von Anträgen zuständig sind, arbeiten Dutzende Mitarbeiter, die die Mittelverwendung kontrollieren und abnehmen. Auch in NRW befinden sich immer mehr Kommunen in finanzieller Abhängigkeit, müssen sich auf Förderprogramme stützen und demzufolge Förderrichtlinien beachten. Die Landesregierung hat den Bereich Gleichstellung und Frauen als Querschnittsthema markiert, das sich über den gesamten Landeshaushalt hinweg erstrecken soll. Entsprechend unübersichtlich gestaltet sich daher ein Überblick über die verschiedenen Maßnahmen und Förderrichtlinien.
Die Bearbeitung und Umsetzung der Projekte wird zusätzlich durch Personalmangel erschwert, was dazu führt, dass viele NRW-Kommunen die verfügbaren Finanzmittel aus den unterschiedlichen Programmen nicht vollumfänglich ausschöpfen können.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Förderrichtlinien gelten in NRW für Landesmittel im Bereich Gleichstellung und Frauen? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Förderrichtlinie und/oder Förderprogramm)
- Welche Fördermittel des Landes wurden im Bereich Gleichstellung und Frauen in den Jahren 2019 bis 2023 eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Verwendungszweck, Jahr, Mittelverwendung, Gesamtsumme, anspruchsberechtigten Kommunen sowie Zielsetzung)
- In welchem Umfang gelang die vollständige Mittelabrufung seitens der Kommunen bei Förderprogrammen des Landes aus dem Bereich Gleichstellung und Frauen in den Jahren 2019 bis 2023? (bitte nach Kommunen und Jahren aufschlüsseln)
- Wird seitens der Kommunen die Beachtung von Förderrichtlinien als Hindernis beim Abrufen von Fördermitteln des Landes benannt bzw. welche Rückmeldungen seitens der Kommunen liegen dem Land vor?
- Mit welchen ergänzenden Maßnahmen möchte die Landesregierung die Kommunen unterstützen, um eine vollständige Ausschöpfung von Fördermitteln idealerweise zu ermöglichen?
Enxhi Seli-Zacharias
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4291 mit Schreiben vom 25. September 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
- Welche Förderrichtlinien gelten in NRW für Landesmittel im Bereich Gleichstellung und Frauen? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Förderrichtlinie und/oder Förderprogramm)
- Welche Fördermittel des Landes wurden im Bereich Gleichstellung und Frauen in den Jahren 2019 bis 2023 eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Verwendungszweck, Jahr, Mittelverwendung, Gesamtsumme, anspruchsberechtigten Kommunen sowie Zielsetzung)
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs und aus Gründen der Übersicht in der anliegenden Tabelle gemeinsam beantwortet.
- In welchem Umfang gelang die vollständige Mittelabrufung seitens der Kommunen bei Förderprogrammen des Landes aus dem Bereich Gleichstellung und Frauen in den Jahren 2019 bis 2023? (bitte nach Kommunen und Jahren aufschlüsseln)
Für die in der vorgenannten tabellarischen Übersicht aufgeführten Förderprogramme stehen grundsätzlich die in der Tabelle genannten Haushaltsansätze zur Verfügung. Die einzelnen Förderprogramme sind aber dennoch nicht mit einer festgelegten Höchstsumme an Fördermitteln ausgestattet. Daher ist eine „vollständige Mittelabrufung“ im Sinne der Fragestellung, nämlich die hundertprozentige Ausschöpfung einer zuvor festgelegten Summe an Fördermitteln, grundsätzlich nicht feststellbar.
- Wird seitens der Kommunen die Beachtung von Förderrichtlinien als Hindernis beim Abrufen von Fördermitteln des Landes benannt bzw. welche Rückmeldungen seitens der Kommunen liegen dem Land vor?
- Mit welchen ergänzenden Maßnahmen möchte die Landesregierung die Kommunen unterstützen, um eine vollständige Ausschöpfung von Fördermitteln idealer-weise zu ermöglichen?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Förderrichtlinien dienen unter anderem auch dazu, potentiellen Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern Informationen bspw. über Zuwendungsvoraussetzungen, die Höhe der Zuwendung und Verfahren zu geben. Sie schaffen somit Transparenz über Förderbedingungen und stellen darüber hinaus sicher, dass alle Antragstellerinnen und Antragsteller gleich behandelt werden.
Rückmeldungen seitens Kommunen hinsichtlich der Förderrichtlinien im Bereich Gleichstellung und Frauen als Hindernis beim Abrufen von Fördermitteln des Landes liegen nicht vor.
Die Landesregierung steht mit den Kommunen bzw. ihren Interessensverbänden in einem kontinuierlichen Dialog und weist in diesem Zusammenhang auch auf Fördermöglichkeiten hin.