Über welche Zellen operiert der islamische Staat in NRW? – Die Landesregierung muss endlich die richtigen Prioritäten bei der Bekämpfung des fundamentalistischen Islams setzen.

Antrag
vom 03.09.2024

Antrag

der Fraktion der AfD

Über welche Zellen operiert der islamische Staat in NRW? Die Landesregierung muss endlich die richtigen Prioritäten bei der Bekämpfung des fundamentalistischen Islams setzen.

I. Ausgangslage

Die geradezu irrwitzige Diskussion über Klingenlängen ist mittlerweile bis ins islamistische Mi­lieu vorgedrungen und sorgt aus nachvollziehbaren Gründen (nicht das Messer ist das Prob­lem, sondern der Attentäter, der das Messer als Waffe einsetzt) auch dort für Heiterkeit oder, genauer gesagt, für Hohn und Spott:

„Es scheint so, als hätten sie die Hoffnung aufgegeben, die Angriffe verhindern zu können, und sich daher entschieden, sich auf deren Regulierung zu beschränken! […] Das Problem wird sich nicht auf das Messer beschränken, denn was ist mit einem Muslim, der die ‚Geburts­tagstorte‘ mit Sprengstoff präparieren kann! Seid ihr auch darauf vorbereitet, sie zu verbieten oder ihre Größe zu reduzieren?“ So heißt es in einem Bekennerschreiben des IS nach Solin-gen.1

Der jüngste islamistische Anschlag in Solingen hat erneut bewiesen, wie schwach die Sicher­heitsbehörden hierzulande bei der Bekämpfung des fundamentalistischen Islams aufgestellt sind. Es zeigte sich zudem, dass die Zusammenarbeit der Ministerien offensichtlich nicht funk­tioniert und Meldewege entweder nicht vorhanden sind oder nicht zur Anwendung kommen, wenn es um Anzeichen islamistischer Umtriebe in Unterbringungseinrichtungen des Landes für Asylbewerber geht.

Nicht nur wurde eine ISIS-Fahne im Zimmer des dringend tatverdächtigen Attentäters zwar gesehen, aber entsprechende Informationen nicht weitergeleitet, es lässt sich auch ein Versa­gen der Asylverfahrensberatung durch karitative Organisationen vermuten, die für den Bürger sicherheitsrelevante Aspekte möglicherweise nachrangig behandelten.

Auch die Verbindungen des mutmaßlichen Täters zur benachbarten Moschee hatten die Be­hörden nicht auf dem Radar.

Wie aus Pressemeldungen hervorgeht, verdichten sich die Hinweise, dass sich der mutmaßli­che Attentäter von Solingen in einem islamischen Zentrum in Solingen radikalisiert haben könnte.2 Diese Moschee gelte als salafistisch geprägt. Angeblich deutet alles darauf hin, dass Al-Hassan immer wieder in einem islamischen Zentrum in Solingen vor Ort war und dort in Begleitung von sechs bis acht Personen in einer Moschee auftauchte.

Der Attentäter sei „in der örtlichen Moschee“ bekannt gewesen. Interessant sind auch die ge­ographischen Gegebenheiten. So liegt ein islamisches Zentrum in Solingen ca. 300 Meter von der Asylunterkunft entfernt, in der der Tatverdächtige untergebracht war. Auch der spätere Tatort befindet sich in unmittelbarer Nähe.

Aufschlussreich ist auch der Umstand, dass das Bekennervideo in der Straße aufgenommen wurde, in welcher sich die Moschee befindet.

Hintergründe zu einem islamischen Zentrum in Solingen hat der Journalist P. auf seinem Y-ouTube-Kanal aufgezeigt.3 In einer Pressemeldung heißt es weiter: „So wurde in der Moschee schon das Tragen von enger Kleidung als unislamisch bezeichnet. Außerdem hat ein Imam Allah zur Vernichtung der „kriminellen Ungläubigen“ aufgerufen. Bei Menschen, die „Unzucht“ betreiben, wird in der Gemeinde offen zur Auspeitschung bis hin zur Steinigung aufgerufen. Zugleich bewirbt die Stadt Solingen die Einrichtung. In einer Broschüre, in der sich Migranten-verbände vorstellen, heißt es, dass sich die Moschee insbesondere um Integrationsbemühun­gen verdient gemacht hätte.“4

Dass die eindeutigen Hinweise in Bezug auf die betreffende Moschee erst von Seiten Dritter öffentlich gemacht werden müssen und der NRW-Verfassungsschutz offenbar bisher im Dun­keln tappte, ist geradezu erschreckend. So führte der Innenminister, Herbert Reul (CDU) im Rahmen der Sondersitzung des Innenausschusses vom 29.08.2024 aus:

„Diese Moschee, die da auftaucht. Die Moschee in Solingen, von der die Rede ist, ist bei uns nicht unter Beobachtung. Ich kann das auch mal genau sagen. Wir haben hinsichtlich der Aktivitäten dieser Moschee des Islamischen Zentrums in Solingen und hinsichtlich der Aktivi­täten des VIKZ in der Konrad-Adenauer-Straße keine Informationen.“5

Ähnlich wie der Anschlag von Solingen hat uns alle der islamistische Angriff auf einen Stand der Bürgerbewegung Pax Europa am 31. Mai 2024 in Mannheim schwer erschüttert, bei dem der Attentäter einen Polizisten tödlich und 5 weitere Personen schwer verletzte, darunter Mi­chael Stürzenberger, den Vorsitzenden des Vereins.

Der Tatverdächtige soll zuletzt Videos auf einem YouTube-Kanal eines mittlerweile getöteten afghanischen Predigers und Taliban-Kommandeurs hochgeladen haben, der zum Dschihad gegen den Westen aufgerufen hat. Die Moscheen in Frankfurt am Main und in Heppenheim, die A. besucht haben soll, werden vom Landesamt für Verfassungsschutz Hessen als islamis­tisch eingestuft und beobachtet. Verhindert wurde der Anschlag – trotz offenbar bestehender Anhaltspunkte in Bezug auf islamistische Umtriebe – dann aber leider nicht.

Ein aktueller Fall, der in der Presse bislang keine Erwähnung findet, zeigt, dass der IS – konträr zu den Äußerungen des Innenministers – längst in NRW angekommen ist. Die geringe Sensibilität der Sicherheitsbehörden im Nachgang des Anschlags von Mannheim wurde jetzt im Zuge des IS-Prozesses vor dem Duisburger Landgericht deutlich.6

Wie uns in diesem Zusammenhang zugetragen wurde, war mindestens ein mögliches An-schlagsziel nie von den Behörden über die Erkenntnisse der Ermittler informiert worden. Der Journalist P. teilte uns mit, erst letzte Woche durch die Veröffentlichung von „Achse des Guten“ erfahren zu haben, dass es einen Hinweis des BKA an die NRW-Polizei gegeben habe, S. könne ein Attentat auf ihn planen. Ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob auch weitere potenzielle Anschlagziele nicht informiert wurden, ist bislang unklar.

Obwohl es also Erkenntnisse gab, dass für mindestens eine Person eine konkrete Gefahr für Leib und Leben vorlag, erfolgte kein Zugriff und – noch wesentlich skandalöser – scheinbar keinerlei Warnung der potenziellen Anschlagsopfer.

Erst als das BKA davon ausging, dass der Beschuldigte mit einem LKW in eine Pro-Israel-Kundgebung fahren wolle, um Juden und andere israelsolidarische Menschen zu töten, er­folgte – dann natürlich völlig berechtigt – der Zugriff.

Des Weiteren wurde uns zugetragen, dass sich das NRW-Innenministerium in dieser Angele­genheit in Schweigen hüllt und entsprechende Presseanfragen unbeantwortet lässt.

Ganz allgemein werfen die Umstände des aktuellen Falls vor dem Duisburger Landgericht weitere kritische Fragen auf. Zur Vorgeschichte des Beschuldigten heißt es im Artikel:

„Bereits 2013 reiste der ägyptischstämmige Deutsche nach Syrien, um sich dem IS anzu­schließen. Dort nannte er sich „Osama, der Deutsche“. Seine Gesinnung zeigte er etwa in einem Video, in dem er so tat, als fühle er einer enthaupteten Leiche den Puls und höhnisch fragte: „Was fehlt ihm denn?“.

2015 heiratete er eine Frau aus den Niederlanden, die sich ebenfalls dem IS angeschlossen hatte. Im Jahr darauf kehrte er mit seiner kranken und inzwischen schwangeren Frau nach Deutschland zurück. Im April 2017 wurde er vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) wegen IS-Mitgliedschaft zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt. Die Niederländerin trennte sich später von ihm. Seine Strafe musste er vollständig absitzen.“7

Die aktuelle Anklage basiert darauf, dass er sich gegenüber einem Mittelsmann des IS in Sy­rien dazu bereit erklärt habe, in Deutschland einen Anschlag zu begehen. Mehr als bedenklich ist der Umstand, dass die Ermittler einräumen mussten, dass die Hinweise auf die mutmaßli­chen Absichten des Angeklagten – wieder mal – von einem ausländischen Geheimdienst ge­kommen sind.

Im Prozess ging es auch im ein Aussteigerprogramm Islamismus des Innenministeriums. So heißt es im Artikel:

„Nicht minder verstörend sind die unterschiedlichen Darstellungen zur Teilnahme von S. am Aussteigerprogramm Islamismus (API). So teilte dessen Verteidiger [G.] nach der Verhaftung von S. der Presse mit, sein Mandant habe für seine „Abkehr“ ein Belobigungsschreiben des Landesinnenministeriums erhalten. […] Kritiker argwöhnen bereits seit Jahren, dass das nord­rhein-westfälische Innenministerium Erfolge seiner kostspieligen Aussteiger- und Präventions-programme vorgaukelt, die es tatsächlich so nicht gibt. […]

Und die beunruhigenden Einblicke in die Arbeitsweisen der Behörden im Umgang mit Gefähr-dern dürften auch mit einer möglichen Verurteilung nicht automatisch wieder weggewischt sein.“8

Grundsätzlich müssen wir konstatieren, dass bedingt durch eine Politik offener Grenzen seit 2015 mit hunderttausenden illegalen Einreisen ohne gesicherte Identitätsfeststellung die all­gemeine Sicherheitslage in Deutschland immer unsicherer geworden und teilweise geradezu erodiert ist. Das zeigt sich in zahlreichen islamistischen Anschlägen der letzten Jahre, wobei der Anschlag am Berliner Breitscheidplatz den traurigen Höhepunkt bildet. Das Tatmittel Mes­ser feiert seit Jahren Konjunktur; neue Tatphänomene wie Gruppenvergewaltigungen fanden Eingang in die polizeiliche Kriminalstatistik.

Deutlich vernehmbar ist das Sicherheitsempfinden der Bürger im öffentlichen Raum auf einem traurigen Tiefpunkt angelangt. Das gilt im Besonderen in der Dunkelheit, für Frauen, auf Volks­festen und anderen Veranstaltungen jeglicher Art, in Freibädern oder auch in Bus und Bahn.

Ein Blick nach Polen oder Ungarn, wo die Migrationspolitik seit 2015 konträr zum hiesigen Kurs erfolgte, zeigt deutlich, welcher Schaden hierzulande angerichtet wurde und immer noch weiter skrupellos angerichtet wird, wenn man beispielsweise die skandalösen Begleitum­stände des Aufnahmeprogramms Afghanistan betrachtet.

II. Der Landtag stellt fest,

  • dass der fundamentalistische Islam zur größten Gefahr für die Bürger Nordrhein-West­falens geworden ist;
  • dass die tatsächliche Sicherheitslage wie auch insbesondere das gefühlte Sicherheits­empfinden im öffentlichen Raum immer weiter abnehmen;
  • dass sich zahlreiche islamistische Gruppierungen mit einem hohen Personenpotential in NRW befinden und somit eine permanente Bedrohungslage besteht;
  • dass der Umhang mit diesem Personenpotential seitens der Landesregierung, hier ins­besondere seitens der Ministerin für Flucht und Integration, in Verkennung der Lage von einer gewissen Naivität geprägt ist;
  • dass die Sicherheitsbehörden immer weniger in der Lage sind, die Sicherheit der Bürger zu garantieren, und scheinbar in Teilen bereits die Kontrolle verloren haben und
  • dass spätestens jetzt – nach dem Terroranschlag von Solingen – ein Umdenken der Landesregierung einsetzen muss, verbunden mit konkreten Maßnahmen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • den Schutz potenzieller Opfer des fundamentalistischen Islams in NRW zu optimieren und hierzu in Zusammenarbeit mit allen relevanten Behörden eine entsprechende Stra­tegie zu entwickeln;
  • den Umgang mit dem fundamentalistischen Islam zukünftig ausschließlich unter sicher­heitspolitischen Aspekten zu betrachten und in diesem Zusammenhang alle Kräfte im dafür zuständigen Innenministerium zu konzentrieren;
  • in diesem Zusammenhang insbesondere das Referat 622 (Muslime in NRW, IMAG Is-lamismusprävention, Koordinierungsstelle Muslimisches Engagement in NRW) des Mi­nisteriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration ins Innen­ministerium zu verlagern;
  • sich auf Bundesebene für eine Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes in Bezug auf das besonders schwere Ausweisungsinteresse (§ 54 Abs. 2 bis 5) einzusetzen, wonach eine Ausweisung und Abschiebung ausländischer Staatsbürger in diesen Fällen zum Regel­fall werden muss;
  • rechtlich prüfen zu lassen, inwiefern eine Erweiterung der Möglichkeiten zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft von Doppelstaatern gem. § 28 StAG auf Sachverhalte gem. § 54 Abs. 2 bis 5 möglich ist;
  • Kosten und Nutzen (bzw. Erfolgsquote) der Programme API und Wegweiser kritisch zu überprüfen und beide Programme ggf. entsprechend anzupassen;
  • neben dem Aussteigerprogramm Islamismus (API) ein zusätzliches, eigenständiges Aussteigerprogramm, das dezidiert auf Islamistinnen spezialisiert ist, aufzulegen;
  • einen eigenen Expertenkreis Islamismus zu bilden;
  • das Lagebild Salafismus ab sofort wieder jährlich erstellen zu lassen und durch ein all­gemeines Lagebild Islamismus aufzuwerten und
  • im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Anzahl der Rückführungen von Gefähr-dern, Relevanten Personen und sonstigen sicherheitsrelevanten Personen aus dem is­lamistischen Umfeld endlich deutlich zu steigern.

Enxhi Seli-Zacharias
Markus Wagner
Prof. Dr. Daniel Zerbin
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith

Und Fraktion

 

MMD18-10518

 

1 Vgl. https://www.welt.de/politik/ausland/article253271992/Bluttat-von-Solingen-IS-spottet-ueber-Mes-serverbot-in-Deutschland-und-ruft-zu-Anschlaegen-mit-Hammer-auf.html

2 Vgl. https://apollo-news.net/aufruf-zur-vernichtung-krimineller-unglaeubiger-stadt-bewarb-moschee-in-der-sich-der-attentaeter-von-solingen-radikalisierte/

3 Vgl. https://www.youtube.com/watch?v=NMudAqpbsf4&t=9s

4 https://apollo-news.net/aufruf-zur-vernichtung-krimineller-unglaeubiger-stadt-bewarb-moschee-in-der-sich-der-attentaeter-von-solingen-radikalisierte/

5 Vgl. Ausschussprotokoll 18/638

6 Vgl. https://www.achgut.com/artikel/tariks_doppelleben

7 Ebd.

8 Ebd.