Kleine Anfrage 5019
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Ist das umstrittene „Chancen-Aufenthaltsrecht“ gescheitert? Sachstandsbericht 2024
Mit dem neu eingeführten sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht bekamen Geduldete, die mit Stichtag 1. Januar 2022 seit 5 Jahren in Deutschland lebten, die Chance, innerhalb von 18 Monaten bei Erfüllung geringster Anforderungen doch noch eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Mit Stand Januar 2025 ist davon auszugehen, dass die meisten Antragsberechtigten ihren Antrag bereits gestellt haben und weit überwiegend die vorgesehene 18-Monats-Frist abgelaufen ist. Vor diesem Hintergrund ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie viele Personen in NRW den Übergang zu einem Aufenthaltstitel nach § 25a bzw. § 25b AufenthG geschafft haben und wie viele Personen auf der anderen Seite in den Status der Duldung und somit der vollziehbaren Ausreisepflicht zurückgefallen sind.
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Leif-Erik Holm (AfD) hervorgeht, war der bundesweite Erfolg der Chancen-Aufenthaltsrechts im Jahr 2024 eher bescheiden. So schafften – trotz der geringen Anforderungen – lediglich 7.085 Personen den Übergang zu einem dauerhaften Bleiberecht, die meisten davon aus dem Irak (1.544), Nigeria (569), Pakistan (435), dem Iran (409) und Gambia (380). Hinzu kamen in diesem Zusammenhang dann noch 114 Ehepartner sowie 1.188 minderjährige und 35 volljährige Kinder.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Aufenthaltserlaubnisse nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht haben die 81 kommunalen Ausländerbehörden in NRW bisher erteilt? (Bitte analog zur Tabelle 8 der Großen Anfrage 14 listen und neben den Top-8-Hauptherkunftsländern auch in einer Zahl die weiteren Aufenthaltserlaubnisse für andere Herkunftsländer listen)
- Wie viele Aufenthaltserlaubnisse nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht haben die 81 kommunalen Ausländerbehörden in NRW bisher – nach erfolgter Beantragung – nicht erteilt? (Bitte auch möglichst differenziert nach den 81 kommunalen Ausländerbehörden listen)
- Wie vielen Personen ist in NRW bisher der Übergang von einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c Absatz 1 AufenthG zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG gelungen? (Bitte auch möglichst differenziert nach den 81 kommunalen Ausländerbehörden listen)
- Wie viele Personen konnten bisher nach Ablauf der 18-monatigen Frist zur Erfüllung der Voraussetzungen für eine dauerhaften Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG diese Voraussetzungen nicht erfüllen und sind somit in den Status der Duldung zurückgefallen? (Bitte auch möglichst differenziert nach den 81 kommunalen Ausländerbehörden listen)
- Aus der Antwort der Bundesregierung geht eine erhebliche Abflachung der erteilten temporären Aufenthaltserlaubnisse gemäß 104c Absatz 1 AufenthG im Jahr 2024 hervor. Wie viele entsprechende Aufenthaltserlaubnisse wurden in NRW im zweiten Halbjahr 2024 erteilt?
Enxhi Seli-Zacharias
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 5019 mit Schreiben vom 21. Februar 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele Aufenthaltserlaubnisse nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht haben die 81 kommunalen Ausländerbehörden in NRW bisher erteilt? (Bitte analog zur Tabelle 8 der Großen Anfrage 14 listen und neben den Top-8-Hauptherkunftsländern auch in einer Zahl die weiteren Aufenthaltserlaubnisse für andere Herkunftsländer listen)
Im Ausländerzentralregister (AZR) waren zum Stichtag 31.12.2024 in Nordrhein-Westfalen insgesamt 14.519 Titel gemäß § 104c AufenthG erfasst.
- Wie viele Aufenthaltserlaubnisse nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht haben die 81 kommunalen Ausländerbehörden in NRW bisher – nach erfolgter Beantragung – nicht erteilt? (Bitte auch möglichst differenziert nach den 81 kommunalen Ausländerbehörden listen)
Die angefragte Zahl kann der Statistik des AZR nicht entnommen werden, da hier lediglich erteilte Aufenthaltstitel erfasst werden. Die Landesregierung hat noch während des Gesetzgebungsverfahrens damit begonnen, Daten zum Chancen-Aufenthaltsrecht zu erfassen, und dies seither fortgesetzt. Hierzu zählen auch Daten zu abgelehnten Anträgen auf Erteilung von Aufenthaltstiteln gemäß § 104c Abs. 1 AufenthG. Mit Stand vom November 2024 (aktuellste Daten) sind dazu in Nordrhein-Westfalen 2.388 abgelehnte Anträge gem. § 104c AufenthG von den Ausländerbehörden gemeldet worden.
- Wie vielen Personen ist in NRW bisher der Übergang von einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c Absatz 1 AufenthG zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG gelungen? (Bitte auch möglichst differenziert nach den 81 kommunalen Ausländerbehörden listen)
Die angefragte Zahl kann der Statistik des AZR nicht entnommen werden, da hier lediglich erteilte Aufenthaltstitel erfasst werden. Losgelöst hiervon hatte das MKJFGFI, unabhängig von der Kleinen Anfrage, eine einmalige Sonderauswertung bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Auftrag gegeben, die nun zur Beantwortung herangezogen werden kann. Hierbei handelt es sich um Daten, die nicht turnusmäßig zur Verfügung stehen. Der Sonderauswertung ist zu entnehmen, dass mit Stand zum 31.12.2024 insgesamt 2.530 Personen in Nordrhein-Westfalen, die zuvor einen Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG innehatten, nun mit einem Bleiberecht nach §§ 25a und 25b AufenthG im AZR erfasst sind.
- Wie viele Personen konnten bisher nach Ablauf der 18-monatigen Frist zur Erfüllung der Voraussetzungen für eine dauerhaften Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG diese Voraussetzungen nicht erfüllen und sind somit in den Status der Duldung zurückgefallen? (Bitte auch möglichst differenziert nach den 81 kommunalen Ausländerbehörden listen)
Die angefragte Zahl kann der Statistik des AZR ebenfalls nicht entnommen werden. Gemäß der landeseigenen Datenerfassung zum Chancen-Aufenthaltsrecht sind von den Ausländerbehörden mit Stand von November 2024 (aktuellste Daten) 143 abgelehnte Anträge auf ein Bleiberecht nach §§ 25a und 25b AufenthG gemeldet worden.
- Aus der Antwort der Bundesregierung geht eine erhebliche Abflachung der erteilten temporären Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 104c Absatz 1 AufenthG im Jahr 2024 hervor. Wie viele entsprechende Aufenthaltserlaubnisse wurden in NRW im zweiten Halbjahr 2024 erteilt?
Laut AZR waren in Nordrhein-Westfalen folgende Aufenthaltstitel gemäß § 104c Abs. 1 Auf-enthG zum jeweiligen Stichtag erfasst:
Stichtag Aufenthaltstitel gem. § 104c Abs. 1 AufenthG | |
31.07.2024 | 14.099 |
31.08.2024 | 13.671 |
30.09.2024 | 13.231 |
31.10.2024 | 12.224 |
30.11.2024 | 11.184 |
31.12.2024 | 10.355 |
Für den Rückgang der Aufenthaltstitel sind unterschiedliche Gründe denkbar. U.a. läuft das Chancen-Aufenthaltsrecht nach 18 Monaten aus, die Personen wechseln – während dessen Gültigkeit oder im Anschluss daran – in ein anderes Bleiberecht oder es könnte auch eine Rückkehr in den Duldungsstatus erfolgen.