In welchem Maß werden Hundehalter in Nordrhein-Westfalen für Ordnungswidrigkeiten sanktioniert?

Kleine Anfrage
vom 07.02.2025

Kleine Anfrage 5073

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias, AfD

In welchem Maß werden Hundehalter in Nordrhein-Westfalen für Ordnungswidrigkeiten sanktioniert?

Das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) macht Haltern klare Vorgaben für die ordnungsgemäße Haltung verschiedener Arten von Hunden. Das Gesetz unterscheidet Hunde nach ihrer Gefährlichkeit und Größenklasse und stellt darauf aufbauend verschiedene Bedingungen an die Haltung §§ 3, 10 und 11 LHundG NRW.

Bei Zuwiderhandlung gegen die Haltungsauflagen und bei sonstigen Vergehen, etwa der Gefährdung von Menschen oder anderen Tieren durch gehaltene Hunde, sieht das Gesetz § 20 Abs. 3 LHundG NRW Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro vor. Damit steht den Behörden ein sehr hohes Strafmaß zur Verfügung. Gleichzeitig erscheint eine angemessene Bemessung des Strafmaßes angesichts dieser hohen Obergrenze im konkreten Fall herausfordernd.

Darüber hinaus sieht das Gesetz in Fällen wie dem vorsätzlichen Hetzen eines Hundes auf Tiere oder Menschen sowie der Ausbildung eines Hundes zu gesteigerter Aggressivität besondere Sanktionen vor. In diesen Fällen kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden § 19 Abs. 1 LHundG NRW.

Die vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz jährlich herausgegebene Landeshundestatistik führt nun die verhängten Ordnungsgelder basierend auf dem LHundG NRW sowie die verhängten Strafen nicht eigens auf. Wie die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen (Drucksache Nr. 18/9043) ergeben hat, kommt es jedes Jahr zu hunderten Ordnungswidrigkeiten von Hundehaltern. In ihrer Antwort hat die Landesregierung entgegen der Fragestellung keinerlei Auskünfte zur Höhe der in diesen Fällen verhängten Ordnungsgelder erteilt.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Ordnungsgelder wurden in den Jahren 2019 bis 2023 in Nordrhein-Westfalen bei Bissen von Menschen durch Hunde gegen Halter verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune und Höhe des Ordnungsgeldes)
  2. Wie viele Freiheitsstrafen wurden in den Jahren 2019 bis 2023 in Nordrhein-Westfalen gegen Hundehalter verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune und Strafmaß)
  3. Wie viele Geldstrafen wurden in den Jahren 2019 bis 2023 in Nordrhein-Westfalen gegen Hundehalter verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune und Strafmaß)

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-12730


Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5073 mit Schreiben vom 10. März 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minis­ter der Justiz beantwortet.

  1. Wie viele Ordnungsgelder wurden in den Jahren 2019 bis 2023 in Nordrhein-West­falen bei Bissen von Menschen durch Hunde gegen Halter verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune und Höhe des Ordnungsgeldes)

Die entsprechenden Zahlen wurden über die Bezirksregierungen bei den zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden abgefragt und von diesen, wie den Tabellen im Anhang entnommen wer­den kann, zurückgemeldet. Im Zusammenhang mit der Berichterstattung haben die Bezirksre­gierungen folgende Hinweise gegeben:

Eine Besonderheit ergibt sich mit Blick auf das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwa-chungsamt (BVLA) in Solingen; dieses ist ordnungsrechtlich für die Städte Solingen, Rem­scheid und Wuppertal zuständig, weshalb die entsprechenden Daten unter dem Reiter „Solin­gen“ erfasst wurden.

Die Stadt Bonn habe keine Zahlen liefern können, da diese für die vergangenen Jahre auf dem Server nicht mehr vorhanden seien und durch technische Maßnahmen auch nicht wiederher­gestellt werden konnten. Eine händische Durchsicht aller Vorgänge sei aufgrund des Akten­umfangs in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen.

Der Kreis Mettmann teilt mit, die Stadt Mettmann habe keine Daten geliefert, da hierfür eine vollständige Aktenprüfung und manuelle Zählung erforderlich gewesen wäre. Dies habe auf­grund fehlender Personalressourcen nicht umgesetzt werden können.

Auch der Ennepe-Ruhr-Kreis meldet für die Stadt Hattingen Fehlanzeige.

Mehrere Städte (Bochum, Düsseldorf, Hagen, Hamm und Herne) teilen mit, dass keine voll­ständige Berichterstattung möglich sei, da wegen Ablaufs interner Archivierungsfristen die ent­sprechenden Daten nicht mehr vorhanden seien. Dies betreffe insbesondere die Jahre 2019 und 2020, zum Teil auch 2021.

Die Stadt Witten meldet für die Jahre 2021, 2022 und 2023 die Anzahl der Verwarn- und Buß­gelder und die Summe der zum Soll gestellten Verwarn- und Bußgelder, ohne dies jedoch mangels Auswertungsmöglichkeit nach „Bissen von Menschen“ gefiltert zu haben. Das seien für das Jahr 2021 45 Verwarn- und Bußgelder und 3.205,00 Euro; für das Jahr 2022 122 Ver­warn- und Bußgelder und 7.398,00 Euro und für das Jahr 2023 118 Verwarn- und Bußgelder und 10.400,00 Euro.

Die Stadt Gelsenkirchen teilt mit, in der Vergangenheit sei die Priorität auf die ordnungsrecht­lichen Maßnahmen, die aufgrund von Beißvorfällen zum Nachteil von Menschen einzuleiten waren, gelegt worden. Da in den meisten Fällen auch Strafverfahren wegen Körperverletzung anhängig waren, sei im Großteil der Fälle auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeiten nach Abschluss der strafrechtlichen Verfahren ermessensgerecht verzichtet worden. Es werde aber derzeit geprüft, ob neben der Einstufung der Hunde auf Gefährlichkeit, der Anordnung von Maulkorb- und Leinenzwängen unter Androhung von Zwangsmitteln, die Einleitung von Ord-nungswidrigkeitenverfahren zusätzlich erfolgen sollte.

Auch die Stadt Dülmen weist darauf hin, dass zu Beißvorfällen im angefragten Zeitraum keine Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bezug auf Beißvorfälle eingeleitet worden seien, da in der Regel in derselben Angelegenheit Strafverfahren der Kreispolizeibehörde Coesfeld anhängig waren. Ungeachtet dessen seien bei Beißvorfällen Ordnungsverfügungen gegen die Haltungs­personen erlassen worden (Anordnung Maulkorb- und Leinenzwang, Anordnung einer Verhal­tensprüfung – unter Androhung eines Zwangsgeldes), die in allen Fällen nach erfolgter und erfolgreicher Verhaltensprüfung bei dem Veterinäramt aufgehoben worden seien.

Die Stadt Coesfeld gibt an, in drei Fällen im Jahr 2022 und in zwei Fällen in 2023 eine Straf­anzeige bei der Polizei gestellt zu haben. Es seien insoweit keine zusätzlichen Bußgeldver­fahren eingeleitet worden.

  1. Wie viele Freiheitsstrafen wurden in den Jahren 2019 bis 2023 in Nordrhein-West­falen gegen Hundehalter verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune und Strafmaß)

Die Generalstaatsanwältin und Generalstaatsanwälte in Düsseldorf, Hamm und Köln haben dem Ministerium der Justiz mit Berichten vom 20. und 21.02.2025 ein Verfahren der Staats­anwaltschaft Krefeld aus dem Jahr 2020 mitgeteilt, in dem gegen eine Person wegen Versto­ßes gegen das Landeshundegesetz NRW sowie weitere gravierendere Strafvorschriften eine Freiheitsstrafe von neun Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verhängt wurde.

  1. Wie viele Geldstrafen wurden in den Jahren 2019 bis 2023 in Nordrhein-Westfalen gegen Hundehalter verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kom­mune und Strafmaß)

Den vorgenannten Berichten zufolge wurde in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Krefeld aus dem Jahr 2023 gegen eine Person wegen Verstoßes gegen das Landeshundegesetz NRW eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 30,00 Euro verhängt.

 

MMD18-13095