Kleine Anfrage 5257
der Abgeordneten Sven W. Tritschler und Dr. Christian Blex AfD
Gilt an der Katharina-Henoth-Gesamtschule noch politische Neutralität?
Die Katharina-Henoth-Gesamtschule im Kölner Stadtbezirk Kalk steht im Zusammenhang mit ihrer parteipolitischen Neutralität in der Kritik.
Am 20. Januar 2025 veröffentlichte die Schule auf ihrer offiziellen Website einen Aufruf zur Unterstützung einer Demonstration gegen die Alternative für Deutschland (AfD).1 Die Demonstration, organisiert von der Initiative „Köln stellt sich quer“, fand am 25. Januar 2025 ab 11:55 Uhr auf dem Heumarkt in Köln statt. Die Initiative wird maßgeblich von linken und linksextremen Gruppierungen getragen und versucht regelmäßig, mit teilweise rechtswidrigen Methoden die freie Grundrechtsausübung Kölner Bürger zu verhindern.
Der Aufruf auf der Schulwebsite richtete sich explizit gegen die AfD und wurde von der Schulleitung unterzeichnet. Dies stellt einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot dar, dem öffentliche Bildungseinrichtungen unterliegen. Es könnte eine unzulässige Nutzung öffentlicher Mittel darstellen, um im politischen Meinungskampf eine bestimmte Partei zu benachteiligen.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie beurteilt die Landesregierung den Demonstrationsaufruf auf dem Internetauftritt der Katharina-Genoth-Gesamtschule?
- Wie wurde innerhalb der Schule sonst noch für diese Demonstration gegen die AfD geworben?
- War die Teilnahme an der Demonstration für Schüler und Mitarbeiter der Schule verpflichtend und/oder hatte eine Nicht-Teilnahme negative Konsequenzen für Schüler?
- Sind die Schule bzw. Teile ihres Lehrkörpers Mitglied von „Köln stellt sich quer“?
- Welche disziplinar- und dienstrechtlichen Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet?
Sven W. Tritschler
Dr. Christian Blex
1 https://igs-kathi.com/ – abgerufen am 07.02.2025
Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 5257 mit Schreiben vom 15. April 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Landesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zu dem erfragten Sachverhalt. Gemäß § 3 Absatz 1 Schulgesetz NRW gestaltet die Schule den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung. Sie verwaltet und organisiert ihre inneren Angelegenheiten selbstständig. Die Schulleitung leitet gemäß § 59 Absatz 2 Nummer 1 Schulgesetz NRW die Schule und vertritt sie nach außen. Die nachstehende Beantwortung beruht daher auf einer über die zuständige Schulaufsichtsbehörde eingeholten Stellungnahme.
- Wie beurteilt die Landesregierung den Demonstrationsaufruf auf dem Internetauf-tritt der Katharina-Genoth-Gesamtschule?
Dem Grundsatz schulischer Neutralität und Unparteilichkeit gemäß § 2 Absätze 7 und 8 Schulgesetz NRW kommt ein hohes Gewicht zu. Die Landesregierung hat daher im Vorfeld der Bundestagswahl alle Bezirksregierungen gebeten, die Schulen ihres Regierungsbezirks über die Grundsätze zur Unparteilichkeit vor Wahlen in geeigneter Form zu informieren. Ungeachtet dessen befürwortet die Landesregierung politisches und gesellschaftliches Engagement von Lehrkräften sowie von Schülerinnen und Schülern. Der schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag gestattet nicht nur, sondern verlangt sogar ein aktives Einstehen für unsere verfassungsmäßigen Grundwerte.
- Wie wurde innerhalb der Schule sonst noch für diese Demonstration gegen die AfD geworben?
Der auf der Homepage der Schule veröffentliche Demonstrationsaufruf wurde nach dem Bericht der Bezirksregierung als DIN-A4-Blatt an einigen Stellen in der Schule ausgehängt.
- War die Teilnahme an der Demonstration für Schüler und Mitarbeiter der Schule verpflichtend und/oder hatte eine Nicht-Teilnahme negative Konsequenzen für Schüler?
Die Teilnahme an der Demonstration war weder für die Schülerinnen und Schüler noch für die Mitarbeitenden der Schule verpflichtend. Die Nicht-Teilnahme hatte für die Schülerinnen und Schüler keinerlei Konsequenzen.
- Sind die Schule bzw. Teile ihres Lehrkörpers Mitglied von „Köln stellt sich quer“?
Die Schule ist kein Mitglied von „Köln stellt sich quer“. Ob eine Lehrkraft der Katharina-Henoth-Gesamtschule ein Mitglied von „Köln stellt sich quer“ ist, ist nicht bekannt und auch für die Frage der Neutralität nicht relevant.
- Welche disziplinar- und dienstrechtlichen Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet?
Die obere Schulaufsicht befindet sich mit der Schule in einem konstruktiven Austausch. Dis-ziplinar- und dienstrechtliche Maßnahmen wurden nicht eingeleitet.