Kleine Anfrage 5132
des Abgeordneten Christian Loose AfD
„REFHYNE II“ in Wesseling – wer zahlt was?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
„Das Projekt REFHYNE II umfasst den Bau eines 100-Megawatt-PEM-Elektrolyseurs im Shell Energy and Chemicals Park Rheinland in Wesseling. Dieser soll ab 2027 bis zu 44.000 Kilogramm erneuerbaren Wasserstoff pro Tag produzieren. Dieser wird in das bestehende Wasserstoffnetz des Standorts eingespeist, mit der Option, ihn später auch benachbarten Industrien zugänglich zu machen. REFHYNE II knüpft an den Erfolg des 10-Megawatt-PEM-Elektro-lyseurs REFHYNE I an, der 2021 in Betrieb genommen wurde und die gleiche Technologie verwendet.“1
Die Elektrolyseure beim Projekt REFHYNE II wie auch bei dem kleineren REFHYNE I arbeiten nach dem PEM-Verfahren (polymer-electrolyte membrane). In diesem Verfahren wird Wasser unter Zugabe von elektrischer Energie in Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten. Wird die dafür benötigte Energie aus regenerativen Quellen erzeugt, sprechen einige von „erneuerbarem“ Wasserstoff.2
Die Projekte sind Teil der Energie- und Wärmestrategie der Landesregierung und haben laut Landesregierung – zusammen mit anderen Maßnahmen und Projekten – das Ziel, eine wirtschaftlich und ökologisch tragfähige Energie- und Wärmeversorgung aufzubauen.3
Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 5132 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Bei den Projekten REFHYNE I und REFHYNE II handelt es sich um internationale Vorhaben, die ausschließlich mit europäischen Mitteln im Rahmen des Horizon 2020 Programms gefördert werden.
- In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Landesregierung bisher Subventionen an die beiden Projekte REFHYNE II und REFHYNE I gezahlt worden? (Bitte aufschlüsseln nach Subventionen des Landes NRW, des Bundes und der EU)
- In welcher Höhe sind für die folgenden Zeiträume Subventionen für die beiden Projekte REFHYNE II und REFHYNE I geplant? (Bitte aufschlüsseln nach Subventionen des Landes NRW, des Bundes und der EU)
Wegen des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet.
REFHYNE I hat nach Angaben der öffentlich zugänglichen EU-Datenbank CORDIS eine Zuwendung von insgesamt 9.998.043,50 EUR erhalten. Die Gesamtausgaben lagen bei 19.758.743,71 EUR. Bei dem Projekt handelt es sich um ein internationales Verbundvorhaben mit Partnern aus Norwegen, UK, Frankreich und Deutschland.
Das Projekt REFHYNE II soll nach Angaben der EU-Datenbank CORDIS europäische Mittel in Höhe von 32.431.618,00 EUR erhalten. Die Gesamtausgaben liegen bei 148.956.405,00 EUR. Auch hierbei handelt es sich um ein internationales Verbundvorhaben mit Partnern aus Norwegen, UK, Frankreich, Belgien, Spanien und Deutschland. REFHYNE II startete am 1. Oktober 2021 und hat eine geplante Laufzeit bis zum 30. September 2026.
Zum Auszahlungsstand von EU-Mitteln kann die Landesregierung keine Aussage treffen.
- Unter welchen Voraussetzungen werden diese Fördermittel gewährt? (bspw. hinsichtlich erzeugter Mengen an Wasserstoff (in der Projektbeschreibung heißt es nur „bis zu 44.000 Kilogramm erneuerbaren Wasserstoff pro Tag“, was auch „null“ bedeuten könnte), der Einhaltung eines Zeitplanes, der Realisierung bestimmter Projektmeilensteine oder der Einhaltung eines Kostenplans)
- Wurde bzw. wird lediglich die Errichtung der Anlagen gefördert oder auch deren Inbetriebnahme oder der laufende Betrieb?
- Welcher Preis je Kilogramm wird sich für den dort erzeugten Wasserstoff unter Anlegung der üblichen betriebswirtschaftlichen Rahmendaten – Investitionssumme, Finanzierungskosten, Kosten des laufenden Betriebs, Personalkosten etc. – im Rahmen einer kaufmännischen Kalkulation ergeben?
Wegen des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 3 bis 5 zusammen beantwortet. Zu Details von Förderungen der EU kann die Landesregierung keine Aussagen treffen.
1 https://www.shell.de/ueber-uns/standorte/rheinland/vorreiter-der-energiewende/refhyne-two.html, abgerufen am 18.02.2025.
2 Vgl. ebenda.
3 Vgl. https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/mwike_br_warmestrategie langfassung_web-pdf.pdf, Seite 2, abgerufen am 18.02.2025.