Kleine Anfrage 5591
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD
Arbeitsmarkt-Integration von geflüchteten und arbeitslosen Menschen
Im Oktober 2023 startete die Bundesregierung den sogenannten „Job Turbo“ zur schnelleren Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt.1
In NRW wurde im März 2024 eine gemeinsame Initiative zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter und arbeitsloser Menschen gestartet mit dem Ziel, durch eine schnelle Arbeitsaufnahme nachhaltig eine erfolgreiche gesellschaftliche Integration dieser Menschen zu unterstützen.2 Durch die Beschleunigung der Arbeitsmarktintegration sollten so personelle Engpässe der nordrhein-westfälischen Wirtschaft bei Fach- und Arbeitskräften effizient angegangen werden. Außerdem sollten durch die Bereitstellung passender Praktikums- oder Arbeitsplätze durch Betriebe und Unternehmen eine möglichst frühe Bindung der durch sie zu Beschäftigenden erreicht werden. Die Initiative erhoffte sich durch die Kooperation mit Unternehmen und Betrieben – bei gleichzeitiger, gezielter berufsbegleitender Unterstützung und Förderung der Unternehmen und der Menschen u.a. durch die Jobcenter und Arbeitsagenturen – Arbeitnehmer deutlich schneller fit für den Arbeitsmarkt machen zu können. Gleichzeitig würden Arbeitgeber profitieren, indem sie Arbeits- und Fachkräfte gewinnen.
Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Bertelsmann Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass die Kosten für die Verwaltung in den Jobcentern in den vergangenen zehn Jahren um 39% gestiegen sind, während die Mittel zur Förderung von Leistungsbeziehern stagnieren. Eine wirkungsorientierte Steuerung oder auch nur Transparenz über den Zusammenhang zwischen der Mittelausstattung und dem Erfolg der Jobcenter gebe es nicht. Auch spiele es eine untergeordnete Rolle, wie viele Menschen letztendlich in Arbeit gebracht würden.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie hoch ist der Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtkosten der Jobcenter in NRW?
- Wie viele geflüchtete und arbeitslose Menschen konnten seit Beginn der Initiative zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter bzw. arbeitsloser Menschen in eine unbefristete Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen vermittelt werden, welche es ihnen ermöglicht, den Lebensunterhalt ohne Transferleistungen zu bestreiten?
- Welche messbaren Zielgrößen (z. B. Integrationsquote in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) wurden zu Beginn der Initiative definiert?
- Wie viel Geld wurde im Rahmen der Initiative in Nordrhein-Westfalen jeweils für die Gruppe der Geflüchteten bzw. die Gruppe der arbeitslosen deutschen Staatsbürger aufgewendet? (Bitte zwischen Geflüchteten und Arbeitslosen differenzieren und bei Geflüchteten Nationalitäten ausweisen)
- Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die in den Jobcentern eingesetzten Mittel tatsächlich zu einer nachhaltigen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt führen – und nicht lediglich zu kurzfristigen geförderten Maßnahmen ohne Anschlussbeschäftigung?
Dr. Martin Vincentz