Ausländer in deutschen Gefängnissen – Wie hoch ist die finanzielle Belastung für NRW?

Kleine Anfrage
vom 23.05.2025

Kleine Anfrage 5650

der Abgeordneten Markus Wagner und Thomas Röckemann

Ausländer in deutschen Gefängnissen Wie hoch ist die finanzielle Belastung für NRW?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

In der Bundesrepublik Deutschland sind unter anderem ausländische Schwerverbrecher eine hohe finanzielle Belastung für den deutschen Steuerzahler, was zu politischen Forderungen nach konsequenter Abschiebung führt. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1.285 Tatverdächtige ohne deutschen Pass wegen Mord oder Totschlag registriert, darunter 442 Flüchtlinge. Trotz der Schwere ihrer Taten werden die meisten dieser Täter nicht abgeschoben, sondern verbü­ßen ihre Haftstrafen in deutschen Gefängnissen. Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden: Ein einzelner Hafttag für einen ausländischen Straftäter kostet rund 200 Euro. Derzeit sitzen in deutschen Gefängnissen 531 verurteilte Mörder, 526 Totschläger und 162 Personen wegen versuchten Mordes, die allesamt keinen deutschen Pass besitzen. Allein diese Gruppe verur­sacht monatlich Kosten von etwa 7,5 Millionen Euro – auf das Jahr gerechnet sind das rund 90 Millionen Euro, die aus Steuermitteln finanziert werden.1

Angesichts dieser Belastungen fordert der hessische Minister für Internationales, Manfred Pentz, eine radikale Neuausrichtung der Strafvollzugspolitik. Er plädiert dafür, schwerkrimi­nelle Ausländer direkt ab dem ersten Hafttag in ihre Herkunftsländer abzuschieben, damit sie dort ihre Strafen absitzen. Minister Pentz argumentiert, dass der Steuerzahler auf diese Weise massiv entlastet werden könne. Er betont, dass es nicht hinnehmbar sei, wenn ausländische Straftäter wegen der besseren Haftbedingungen in Deutschland dort bleiben dürften, während ihre Opfer teils lebenslange körperliche und seelische Schäden erlitten haben. Das deutsche Strafverfolgungsinteresse, das bislang oft als Begründung für die Vollstreckung der Strafen in Deutschland herangezogen wird, solle in solchen Fällen hinter dem Interesse an Abschiebung zurückstehen.2

Ein besonders erschütterndes Beispiel für die Problematik stellt der Fall des saudi-arabischen Täters, der mit seinem Fahrzeug über den Weihnachtsmarkt in Magdeburg raste und hierbei sechs Menschen tötete, dar. Zudem verletzte er rund 300 weitere Personen, viele davon schwer. Zahlreiche Opfer leiden seitdem an schwersten physischen Beeinträchtigungen wie Amputationen und sind auch psychisch lebenslang gezeichnet. Dem Täter droht nun eine le­benslange Freiheitsstrafe, was mindestens 15 Jahre Haft bedeutet – möglicherweise auch bis zu 20 Jahre. Allein diese Haftstrafe würde den deutschen Steuerzahler etwa 1,5 Millionen Euro kosten. Pentz hebt hervor, dass solche enormen Kosten auch von den Angehörigen der Opfer über ihre Steuerzahlungen mitgetragen werden müssten, was moralisch nicht vertretbar sei. Der Minister fordert daher eine Änderung der bisherigen Praxis, bei der deutsche Behörden aus humanitären Gründen eine Haftverbüßung im Herkunftsland oft verweigern, da dortige Gefängnisse als zu hart gelten. Für Mörder, Vergewaltiger und andere Gewaltverbrecher, so Minister Pentz, könne dies kein akzeptables Argument sein. Vielmehr müsse die deutsche Politik einen klaren Kurswechsel vornehmen und die Abschiebung dieser Täter schon ab Ver­urteilung umsetzen. Dies sei nicht nur im Sinne der Gerechtigkeit gegenüber den Opfern, son­dern auch aus finanzieller Sicht dringend geboten. Fälle wie in Magdeburg, Aschaffenburg oder München zeigten die Notwendigkeit eines entschlossenen Vorgehens gegen ausländi­sche Schwerstkriminelle in Deutschland.3

Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5650 mit Schreiben vom 12. Juni 2025 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie hat sich die Zahl der Personen mit ausschließlich deutscher Staatsangehö­rigkeit in nordrhein-westfälischen Gefängnissen seit 2015 bis heute pro Jahr ent­wickelt?
  2. Wie hat sich die Zahl der Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsange­hörigkeit in nordrhein-westfälischen Gefängnissen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt?
  3. Wie hat sich die Zahl der Personen mit einer Mehrfachstaatsangehörigkeit in nord­rhein-westfälischen Gefängnissen seit 2015 bis heute pro Jahr entwickelt?

Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die erbetenen Daten bitte ich der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.

Stichtag Anzahl der Gefange- nen, die nur die deut- sche Staatsangehörig- keit besitzen Anzahl der Gefange- nen, die neben der deutschen noch min- destens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen Anzahl der Gefange­nen, die nur eine aus-ländische Staatsange-hörigkeit besitzen
30.04.2015 10.927 200 5.029
30.04.2016 10.571 222 5.692
30.04.2017 10.182 285 5.847
30.04.2018 10.001 290 5.957
30.04.2019 9.728 400 5.737
30.04.2020 8.388 403 5.024
30.04.2021 8.346 591 5.049
30.04.2022 7.972 685 5.037
30.04.2023 7.949 789 5.304
30.04.2024 7.642 855 5.662
30.04.2025 7.361 898 5.787

 

  1. Wie haben sich die Kosten für die Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen pro Gefangenen seit 2015 bis heute pro Monat entwickelt?

Eine standardisierte Berechnung der monatlichen Kosten je Gefangenem/Gefangener findet nicht statt. Die Kosten eines Hafttages pro Gefangenem/Gefangener werden auf der Grund­lage einer vom Strafvollzugsausschuss der Länder bundeseinheitlich festgelegten Berech­nungsweise einmal jährlich ermittelt. Sie stellen sich für Nordrhein-Westfalen seit 2015 wie folgt dar:

Jahr Kosten/Gef./Tag
2015 133,55 €
2016 131,09 €
2017 135,65 €
2018 139,84 €
2019 145,71 €
2020 169,41 €
2021 178,91 €
2022 191,21 €
2023 199,07 €
2024 202,73 €

 

MMD18-14329

 

1 Vgl. https://www.bild.de/politik/inland/haft-statt-abschiebung-auslaender-im-gefaengnis-kosten-steu-erzahler-millionen-67f4d9cc38c3276cfc9151ad?t_ref=https.

2 Ebenda.

3 Ebenda.