Kleine Anfrage 8154 vom 8. Juni .2026
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD
Drucksache 18/19754
Aktueller Stand der Telematikinfrastruktur im nordrhein-westfälischen Gesundheitswesen
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die Telematikinfrastruktur ist die Grundlage für die sichere digitale Vernetzung von Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Leistungserbringern im deutschen Gesundheitswesen. Über sie werden zentrale Anwendungen der digitalen Versorgung bereitgestellt, darunter das E-Rezept, die Kommunikation im Medizinwesen (KIM), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der eArztbrief.
Auch in NRW wird die digitale Vernetzung von Einrichtungen der Gesundheitsversorgung als wesentliches Handlungsfeld beschrieben. In der Landesinitiative eGesundheit.nrw etwa sind Projekte zur Vernetzung von Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern sowie Einrichtungen der Rehabilitation und Pflege gebündelt.1 Digitale Lösungen sollen die Kommunikation zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens erleichtern und eine stärker am Patienten orientierte Versorgung ermöglichen.
Mit der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens gewinnt die Frage an Bedeutung, wie weit die technische Anbindung der verschiedenen Einrichtungen tatsächlich fortgeschritten ist und in welchem Umfang zentrale Anwendungen im Versorgungsalltag genutzt werden. Öffentlich zugängliche Informationen geben zwar einen Überblick über bundesweite Anwendungen, allgemeine Zielsetzungen und einzelne Informationsangebote zur Telema-tikinfrastruktur. Nicht erkennbar ist jedoch ein aktuelles, nach Sektoren und Regionen differenziertes Gesamtbild zum Stand der Telematikinfrastruktur in NRW. Unklar bleibt insbesondere, wie viele Einrichtungen in NRW tatsächlich angebunden sind, in welchem Umfang Anwendungen wie E-Rezept, KIM, eAU oder eArztbrief genutzt werden und welche technischen Störungen oder Umsetzungshindernisse bestehen.
Nach Aussagen der Pflegekammer NRW sind beispielsweise immer noch viele Abläufe und Strukturen in Einrichtungen der Langzeitpflege papierbasiert und verlaufen somit analog statt digital.2 Trotz vorhandener digitaler Möglichkeiten bestehen weiterhin erhebliche Digitalisie-rungs- und Nutzungsdefizite.
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 8154 mit Schreiben vom 13. Juli 2026 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Welche Daten liegen der Landesregierung dazu vor, wie viele Einrichtungen im Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind? (Bitte nach Art der Einrichtung tabellarisch auflisten)
Der Landesregierung liegen keine eigenen, Nordrhein-Westfalen spezifisch erhobenen statistischen Daten zur Anzahl der an die Telematikinfrastruktur angebundenen Einrichtungen vor. Planungs-, Zulassungs- und Infrastrukturhoheit für die TI liegt gemäß den Paragraphen 306 ff. des Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) beim Bund (gematik GmbH unter Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit). Länderspezifische Aufschlüsselungen werden von der gematik GmbH nicht gesondert veröffentlicht.
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur tatsächlichen Nutzung einzelner TI-Anwendungen in NRW vor?
Auch hier liegen der Landesregierung keine gesondert für Nordrhein-Westfalen erhobenen Nutzungsdaten vor. Zuständig für die Erfassung und Auswertung dieser Daten ist die gematik GmbH auf Bundesebene.
Auf Basis bundesweiter Erkenntnisse (TI-Atlas 2025) lässt sich Folgendes ableiten:
- E-Rezept: Vollständig etabliert; nahezu alle Arztpraxen und Apotheken stellen aus bzw. lösen E-Rezepte ein.
- elektronische Patientenakte (ePA) für alle: Seit Oktober 2025 im Regelbetrieb; bereits im September 2025 hatten ca. 75 Prozent der ambulanten Einrichtungen einen ePA-Zugriff eingerichtet.
- KIM (Kommunikation im Medizinwesen): In der Pflege bislang nur von ca. 5 Prozent der Einrichtungen regelmäßig genutzt; im ambulant-ärztlichen und stationären Bereich deutlich weiter verbreitet.
- TIM (TI-Messenger): Rollout läuft; Nutzungsquoten werden noch nicht gesondert ausgewiesen.
- Wie viele technischen Störungen respektive sicherheitsrelevanten Vorfälle im Zusammenhang mit der TI in Nordrhein-Westfalen sind der Landesregierung in den letzten fünf Jahren bekannt geworden?
Der Landesregierung sind keine spezifisch auf Nordrhein-Westfalen bezogenen Meldungen zu technischen Störungen oder sicherheitsrelevanten Vorfällen im Zusammenhang mit der TI systematisch bekannt geworden. Die Zuständigkeit für Meldepflichten, Monitoring und Inci-dent-Management liegt beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie der gematik GmbH (Paragraph 323 SGB V).
- Welche Erkenntnisse zieht die Landesregierung aus der Beteiligung NRWs an der ePA-Modellregion?
Nordrhein-Westfalen startete am 15. Januar 2025 als eine von drei Modellregionen (neben Franken und Hamburg) für die ePA in den Pilotbetrieb. Die Modellregion war eine bundesgesetzliche Initiative. Die organisatorische Durchführung übernahmen die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe in enger Abstimmung mit der gematik GmbH und dem Bundesministerium für Gesundheit.
Die Landesregierung bewertet die Beteiligung Nordrhein-Westfalens als wertvollen Beitrag zur bundesweiten Einführung der ePA und sieht die in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse als Grundlage für die (teilweise bereits erfolgte) Weiterentwicklung des Systems durch die zuständigen Bundesbehörden und die gematik GmbH.
- Welche Haushaltsmittel plant die Landesregierung in den kommenden fünf Jahren für den Ausbau der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen in NRW im Haushaltsplan zu veranschlagen?
Die Digitalisierung ist mittlerweile flächendeckend in der medizinischen Versorgung angekommen. Dies gilt auch für den Aufbau der erforderlichen technischen Infrastruktur. Die technische Infrastruktur des Gesundheitswesens – insbesondere die Telematikinfrastruktur – ist bundesrechtlich geregelt (Paragraphen 306 ff. SGB V) und liegt in der Zuständigkeit der gematik GmbH sowie des Bundesministeriums für Gesundheit. Finanzierung und Weiterentwicklung der TI sind originäre Bundesaufgaben. Vor diesem Hintergrund sind aktuell keine weiteren Haushaltsmittel vorgesehen.