Schwangerschaftsabbrüche in Nordrhein-Westfalen – Wie viel gibt das Land aus?

Kleine Anfrage
vom 11.08.2026

Kleine Anfrage 8289 vom 25. Juni 2026
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD
Drucksache 18/20241

Schwangerschaftsabbrüche in Nordrhein-Westfalen – Wie viel gibt das Land aus?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in NRW war 2024 so hoch wie seit 2009 nicht mehr. Im Jahr 2024 wurden 23.445 Abbrüche durchgeführt, das entspricht einem Anstieg um fast 18% seit 2020. Lediglich 5 % dieser Eingriffe beruhen auf einer medizinischen oder krimi­nologischen Indikation. Die AfD-Fraktion hat zu dieser Thematik in den vergangenen Jahren mehrere Kleine Anfragen gestellt.

Aus der Landesstatistik von IT.NRW sowie der Landesdatenbank NRW ist bekannt, wie viele Eingriffe pro Jahr in NRW durchgeführt worden sind. Es ist aber nicht klar, wie viele davon aus öffentlicher Hand nach § 19 SchKG finanziert wurden und aus welchem Haushaltstitel sie be­zahlt werden.

Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 8289 mit Schreiben vom 5. August 2026 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

  1. Wie hoch waren die vom Land NRW nach § 19 SchKG erstatteten Kosten für Schwangerschaftsabbrüche in den Jahren 2017 bis 2024? (Bitte für jedes Kalenderjahr einzeln aufschlüsseln.)

Im Haushaltsplan standen in den Jahren 2017 bis 2024 folgende Mittel zur Verfügung:

2017: 8.248.000,00 Euro

2018: 8.500.000,00 Euro

2019: 8.755.000,00 Euro

2020: 9.018.000,00 Euro

2021: 9.289.000,00 Euro

2022: 9.567.000,00 Euro

2023: 9.567.000,00 Euro

2024: 9.567.000,00 Euro

  1. Aus welchem Haushaltstitel werden derzeit die Kosten für die vom Land NRW nach § 19 SchKG übernommenen Kosten für Schwangerschaftsabbrüche finanziert?

Die Mittel werden im Kapitel 07 030 Titel 636 61 bereitgestellt.

  1. Wie viele Anträge auf Kostenübernahme nach § 19 SchKG wurden in den Jahren 2017 bis 2024 gestellt? (Bitte für jedes Kalenderjahr einzeln aufschlüsseln.)

Die Anzahl der Anträge auf Kostenübernahme nach dem SchKG ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Anträge werden bei den Krankenkassen gestellt.

  1. Wie viele der in Frage 3 erfragten Antragsstellungen wurden auch bewilligt? (Bitte für jedes Kalenderjahr einzeln aufschlüsseln.)

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

  1. Wie viele der in Frage 3 erfragten Antragsstellungen wurden aus welchen Gründen nicht bewilligt? (Bitte für jedes Kalenderjahr einzeln aufschlüsseln.)

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

 

MMD18-20815