Durch die Zunahme an Kriminalität durch nicht-deutsche Muttersprachler wird die Rolle von Dolmetschern bei gerichtlichen Strafprozessen immer wichtiger. Fraglich ist allerdings, wie die Integrität dieser Dolmetscher gewährleistet werden soll. Das Bundesamt für Migration musste z.B. kürzlich die Zusammenarbeit mit 2100 Dolmetschern einstellen, die keine ausreichenden Sprachkenntnisse aufweisen konnten oder gegen den Verhaltenskodex bzw. die Neutralitätspflicht verstoßen hatten.
Unser rechtspolitischer Sprecher Thomas Röckemann wollte daher von der Landesregierung wissen, nach welchen formalen Kriterien ein Dolmetscher in NRW als geeignet gilt und wie hoch der tatsächliche finanzielle Umfang für externe Dolmetscher-Tätigkeiten in den letzten fünf Jahren war.
Leider kann die Landesregierung nur teilweise auf die gestellten Fragen antworten, da ihr die nötigen „Erkenntnisse“ nicht vorlägen, so kann sie lediglich die geltenden formalen Regelungen wiedergeben. Jedoch zeigen die von ihr vorgelegten Zahlen, dass die jährlichen Kosten für Dolmetscher und Übersetzer im den letzten 5 Jahren um 13 Mio. € angestiegen sind und sich somit verdoppelt haben.
Hierzu Thomas Röckemann: „Allein die Idee ist absurd. Die Zeiten des Absolutismus sind längst vorbei. Damals wurde „bei Hofe“ trefflich auf französisch parliert. Wir befinden uns in hier in Deutschland. Hier wird Deutsch gesprochen, und dass soll auch so bleiben.“
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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)