Kann oder will die Landesregierung nicht antworten?
Eine Anfrage zu Straftaten in und um Flüchtlingsunterkünfte [1] wurde von der Regierung quasi nicht beantwortet!
Mit Verweis auf eine ähnliche und ausführlich beantwortete Anfrage unserer sächsischen Kollegen und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema „Beantwortung parlamentarischer Anfragen“, stellen wir erneut unsere Fragen und verlangen eine angemessene Antwort!
Lesen Sie die vollständige Anfrage hier: