Bürger können mit einer Verpflichtungserklärung für die Kosten einer Person mit Aufenthaltsgenehmigung aufkommen, jedoch bestehen teilweise Unklarheiten über die Verbindlichkeit einer solchen Verpflichtung.
Deshalb will unser sozialpolitischer Sprecher Dr. Martin Vincentz von der Landesregierung Auskunft über erteilte Verpflichtungserklärungen und der dazugehörigen kommunalen Beratungspraxis erhalten.
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