Die Energiewende schlägt zurück – Abzocke von wehrlosen Stromkunden

Aktuelle Stunde
auf Antrag der AfD-Fraktion vom 14.02.2022

 

Die Energiewende schlägt zurück Abzocke von wehrlosen Stromkunden

Verbraucherschützer hatten das Kölner Unternehmen Rheinenergie sowie zwei weitere Stadtwerke abgemahnt. Anlass der Abmahnung war die seitens Rheinenergie vorgenommene Aufteilung von Preisen für die Grundversorgung und Ersatzversorgung im Bereich Strom und Gas. Neukunden wurden dabei schlechter gestellt als Bestandskunden. Die Verbraucherzentrale NRW hielt dies für unzulässig.1

Das Landgericht Köln wies am 10. Februar 2022 den entsprechenden Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung als „unbegründet“ zurück. Die Verbraucherzentrale NRW hat angekündigt, den weiteren Rechtsweg in die nächste Instanz zu beschreiten: „Die Verbraucherzentrale NRW kündigte an, Beschwerde zum Oberlandesgericht Köln einlegen zu wollen. Denn man halte es weiter für unzulässig, von Strom- und Gaskunden, die in die Ersatz- oder Grundversorgung zurückfallen, höhere Preise als von den Bestandskunden zu verlangen, twitterte deren Energierechtsexperte.“2

Strom- und Gaskunden, die auf Ihre Verträge mit Anbietern wie Smiling Green Energy vertraut haben, sehen jetzt nicht mehr grün, sondern schwarz. Ähnlich wie beim exemplarischen Fall Stromio GmbH, haben eine Reihe anderer Strom-Discounter die Versorgung ihrer Kunden um den Jahreswechsel eingestellt und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.3

Offenbar haben diese Anbieter auf immerwährende niedrige Preise an den Spot-Märkten gewettet, die sich in jüngster Zeit nicht mehr halten ließen.

Die Kunden und Verbraucher sind damit Opfer von Spekulationsgeschäften geworden, wie man sie bisher nur von Termingeschäften mit Devisen oder Schweinebäuchen kennt. Dies offenbar unter den Augen der Aufsichtsbehörden.

Mit dem aktuellen Urteil vom 10. Februar 2022 des Landgerichtes Köln ergibt sich für viele Verbraucher eine neue und bedrohliche Situation. Die finanziellen Folgen spüren jetzt vor allen diejenigen, die sich – ohnehin zuhause im Land mit den weltweit höchsten Strompreisen – aus gutem Grund preissensibel zeigten, weil für sie ein Preisvorteil von vielleicht einem oder gar nur einem halben Cent einen bedeutenden monatlichen Unterschied ausmachte: Rentner, Studenten, Bezieher von Hartz-IV, aber auch viele Arbeitnehmer, die mit ihren Familien Erwerbseinkünfte beziehen, die nur knapp oberhalb der entsprechenden Regelsätze liegen. Es ist dringend erforderlich, dass sich der Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit diesem Thema befasst. Die Sorgen dieser Bürger sind mit dem Urteil vom 10. Februar 2022 Realität geworden und bedürfen der Befassung im Parlament.

Christian Loose
Andreas Keith
Markus Wagner

und Fraktion

 

Antrag als PDF

 

1 Vgl. https://www.rundschau-online.de/news/wirtschaft/hoehere-preise-fuer-neukunden-koelner-rheinenergie-siegt-beim-gebuehrenstreit-vor-gericht-39452340?cb=1644771530913&cb=1644576549179&, abgerufen am 13.02.2022 um 18:04h.

2 Vgl. ebenda.

3 Vgl. https://www.unternehmeredition.de/kurzmeldungen/bereits-elf-energieversorger-in-kurzer-zeit-insolvent/, abgerufen am 13.02.2022 um 18:28h.

https://afd-fraktion.nrw/206

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