Das war das Versprechen: Ab einer Inzidenz von 50 wird gelockert. Noch Ende Oktober 2020 versicherte der nunmehrige CDU-Vorsitzende Armin Laschet:
„Ich bin der Meinung, wenn die Infektionszahlen sinken, müssen wir wissen: Den Grundrechtseingriff halten wir nicht aufrecht, weil es gerade so praktisch ist, sondern dann wird er wieder zurückgenommen.“
Damals lag die 7-Tage-Inzidenz bei 140. Heute liegt sie bei 64 – Tendenz fallend. In absehbarer Zeit werden wir den Wert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner unterschreiten. Wird Laschet also Wort halten und die versprochenen Lockerungen auf den Weg bringen? Unwahrscheinlich, denn:
Wie am Mittwochabend nach der letzten Konferenz der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin bekannt wurde, ist nun plötzlich nicht länger von „50“, sondern von „35“ die Rede. Kurz vor Erreichen der immer wieder betonten Marke, wird die Wiederherstellung grundlegender Rechte kurzerhand willkürlich nach unten verschoben.
Die Folgen: Statt in 123 Landkreisen, die bereits eine Inzidenz von unter 50 haben, könnten Coronamaßnahmen nur in 46 Landkreisen mit einer Inzidenz von unter 35 gelockert werden. Doch ob es dabei bleiben wird?
„Erst sollte es gar keinen neuen Lockdown geben“, erinnert Dr. Martin Vincentz. „Dann kam der Novemberlockdown. Der gilt jetzt bis Mitte März. Zumindest erstmal.“
„Von höchsten Ämtern aus werden derweil Grundrechte zu Privilegien umgedeutet. In ihren Genuss zu kommen, hing an der Zielmarke von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner. Jetzt, kurz bevor es soweit ist, wird der erforderliche Inzidenzwert spontan nach unten verschoben“, fasst Dr. Vincentz die realexistierende Maßnahmenpolitik zusammen. Sein Urteil:
„Was hier geschieht, ist medizinisch fraglich, politisch untragbar und rechtsstaatlich brandgefährlich.“