Kleine Anfrage 2654
des Abgeordneten Herbert Strotebeck vom 17.06.2019
Anzahl und Kosten der Reisen von Mitgliedern der Landesregierung ins Ausland
Zu Ende des Jahres 2018 erschienen Presseberichte über die Anzahl und die Kosten der Reisen von niedersächsischen Landesministern ins Ausland. So kosteten die (mindestens) 17 Reisen im vergangenen Jahr 46.500 Euro. Eines der beliebtesten Ziele der niedersächsischen Landespolitiker war Südafrika. Anlass der Reisen waren laut Pressebericht „Pflege der Beziehung zu den Partnerregionen sowie politische und wirtschaftliche Kontakte.“1
Auslandsreisen von NRW-Regierungsmitgliedern sind nur selten ein größeres Thema in der Presse. Über die Belgien-Reise von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet im vergangenen Jahr wurde in der Presse berichtet: „[Armin Laschet] versuchte eine vorzeitige Abschaltung von Belgiens Pannen-Meilern zu erwirken – ohne Erfolg.“2
In den Vereinigten Staaten sorgte vor einigen Wochen eine Ministerin für Aufsehen bei der Planung ihrer Auslandsreise: „Ihr Büro verlange, dass sich die Botschaft auch um die Reiselogistik eines Verwandten kümmere – und dass Familienmitglieder an den Treffen der Ministerin mit Regierungsvertretern in Peking teilnehmen sollten.“3
Daher frage ich die Landesregierung:
1. Welche Auslandsreisen haben NRW-Regierungsmitglieder von Juni 2017 bis heute unternommen (bitte aufschlüsseln nach Zielort und Jahr)?
2. Welche Kosten sind bei den jeweiligen Reisen entstanden (bitte aufschlüsseln nach Transport- und Übernachtungskosten)?
3. Welches Regierungsmitglied hat an der jeweiligen Reise teilgenommen?
4. Was war der konkrete Anlass der jeweiligen Reise?
5. Haben an den jeweiligen Auslandsreisen Familienangehörige von NRW-Regierungsmitgliedern teilgenommen (bitte nach Reise aufschlüsseln)?
Herbert Strotebeck
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 11.11.2019
Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2654 mit Schreiben vom 11. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie den übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
1. Welche Auslandsreisen haben NRW-Regierungsmitglieder von Juni 2017 bis heute unternommen (bitte aufschlüsseln nach Zielort und Jahr)?
2. Welche Kosten sind bei den jeweiligen Reisen entstanden (bitte aufschlüsseln nach Transport- und Übernachtungskosten)?
3. Welches Regierungsmitglied hat an der jeweiligen Reise teilgenommen?
4. Was war der konkrete Anlass der jeweiligen Reise?
5. Haben an den jeweiligen Auslandsreisen Familienangehörige von NRW-Regierungsmitgliedern teilgenommen (bitte nach Reise aufschlüsseln)?
Die Mitglieder der Landesregierung haben die aus der Anlage ersichtlichen förmlichen Delegationsauslandsreisen durchgeführt.
Im Übrigen wird auf die internationalen Berichte der Landesregierung an den Landtag verwiesen.
Darüber hinaus haben die Mitglieder der Landesregierung in vielfältiger Hinsicht insbesondere eintägige Auslandsreisen in Form von Arbeitsbesuchen durchgeführt. Beispielhaft seien insofern Reisen nach Brüssel zu nennen. Auch unter Inanspruchnahme der Zeitspanne seit der Zuleitung der Kleinen Anfrage bis zur Vorlage der Antwort ist unter sachgerechter Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen eine Beantwortung der Fragen nicht möglich, eine Übersicht zu diesen Reisen zu erstellen. In tatsächlicher Hinsicht führt die Landesregierung keine flächendeckende Übersicht über derartige Reisen, zumal diese vielfältig mit dem Dienstwagen durchgeführt werden. Eine flächendeckende einzelfallbezogene Auskunft über sämtliche dieser Dienstreisen widerspricht überdies den berechtigten Sicherheitsinteressen der Mitglieder der Landesregierung, da diese Auskünfte Rückschlüsse auf ein Bewegungsprofil zulassen.
Soweit Transport- und Übernachtungskosten individualisiert ermittelt werden können, sind diese in der Tabelle ausgewiesen. Darüber hinaus sei auf die Selbstverständlichkeit verwiesen, dass die komplexe und anspruchsvolle Vorbereitung einer Delegationsauslandsreise mit einem Aufwand verbunden ist, der sich nicht gesondert auswerfen lässt.
Eine Auskunft über mitreisende Familienangehörige scheidet aus, da insofern deren grundrechtliche Belange gegenüber dem Auskunftsanspruch des Abgeordneten überwiegen.
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