Mit Stand vom 31.12.2021 lebten in NRW 448.997 Zuwanderer und 15.443.854 Deutsche – ein Verhältnis von 1:34.
Gleichzeitig waren Zuwanderer bei Straftaten gegen Deutsche im Vorjahr jedoch rund dreimal so häufig tatverdächtig wie Deutsche bei Straftaten gegen Zuwanderer – nämlich 10.604-mal. Das ergab eine Anfrage des Vorsitzenden der AfD-Fraktion NRW, Markus Wagner. Zum Verständnis:
Gemäß Definition der Landesregierung und des Bundeskriminalamts umfasst die Gruppe der Zuwanderer alle Personen, die einen der Aufenthaltsanlässe „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ besitzen. Wagner kommentiert:
„Gemessen an seinem Bevölkerungsanteil ist dieser Personenkreis viel strafanfälliger als Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit. Nur die AfD-Fraktion fordert, diese Tatsache nüchtern anzuerkennen, damit endlich Entscheidungen zum Wohle aller rechtstreuen Menschen eingeleitet werden können.“
zur AfD-Anfrage und Antwort der Landesregierung: https://bit.ly/3wdSF6R