Ausweisungen und Abschiebungen nach Straftaten in NRW

Nicht nur Ausländer, die einen negativen Asylbescheid bekommen, sind zur Ausreise verpflichtet. Im Aufenthaltsgesetz findet sich in den §§ 53 und 54 auch die Möglichkeit der Ausweisung und Abschiebung bei schwerwiegenden Straftaten.

Unsere integrationspolitische Sprecherin Gabriele Walger-Demolsky wollte von der Landesregierung wissen, wie viele Ausländer gemäß §§ 53 und 54 Aufenthaltsgesetz aus NRW ausgewiesen und wie viele von ihnen bislang tatsächlich auch abgeschoben wurden.

Leider konnte die Landesregierung inhaltlich nicht auf diese Fragen antworten, denn „die Statistik zum Ausländerzentralregister enthält keine entsprechenden Angaben“.

Dazu Gabriele Walger-Demolsky: „Langsam wird es ärgerlich: Keine Statistiken und keine Informationen zu haben avanciert zur Standard-Antwort der Landesregierung.“

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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)

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