Doch wie weit gelten noch diese Bürgerrechte? Um das herauszufinden, fragte unser Abgeordneter Sven Tritschler bereits die Landesregierung über die automatisierte Anfrage von Kontodaten aus. Seine Sorge: „Die auf diesem Wege bereitgestellten Daten sind u.U. hochsensibel und lassen teilweise Rückschlüsse auf die politische oder religiöse Gesinnung des betroffenen Bürgers zu.“
Solche Rückschlüsse verneinte zwar der Finanzminister, aber um letzte Zweifel auszuräumen, fragen wir nun die Landesregierung, ob die Namen verfügungsbrechtigter Personen von Parteien und anderen politischen Organisationen ebenfalls gespeichert werden, oder ob da ein besonderer Schutz besteht.
Wir sind der Meinung, dass keine Rückschlüsse bisher gesammelter Daten auf die Gesinnung der Bürger und Bankkunden möglich sein dürften – warten wir also auf die Antwort der Regierung.
Lesen Sie die vollständige Anfrage hier: