Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat der Kündigungsschutzklage eines entlassenen Arbeiters des Bergwerks Prosper-Haniel gegen die mächtige Ruhrkohle AG (RAG) stattgegeben – ein wichtiges Urteil!
Die AfD-Fraktion drückt den vielen Klägern nun besonders die Daumen. Unser Einsatz im Parlament ist Euch auch weiterhin gewiss!
Wir erinnern uns: Infolge des Steinkohleausstiegs hat das Bergbau-Unternehmens RAG 200 Mitarbeiter entlassen. Viele von ihnen kamen im Sommer in den Landtag und saßen auf der Tribüne, als die AfD-Fraktion den Altparteien ins Gesicht rief: Das sind die Opfer Eurer Politik und ihr habt Euer Versprechen, sie aufzufangen gebrochen! Unverschämt:
Im Anschluss an die Sitzung erteilte das Präsidium des Landtags den Bergleuten Hausverbot! Hier geht’s zum Video des „Bergarbeiter-Skandals“: https://bit.ly/34hSTrQ
Aufgrund des politisch forcierten Steinkohleausstiegs ist zwar Schicht im Schacht. Dennoch hätte die RAG – ein milliardenschwerer Aktienkonzern, in dessen Aufsichtsrat u.a. die ehemalige SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sitzt – nicht alle Kumpel einfach so entlassen dürfen. Das hat die AfD stets betont. Nun sieht es das Arbeitsgericht Gelsenkirchen genauso – wenn auch vorerst nur in einem Fall.
Am 29. November urteilten die Richter im Falle eines klagenden Kauenwärters, der RAG sei es „nicht gelungen die soziale Rechtfertigung der Kündigung aus betriebsbedingten Gründen darzulegen“ – Hoffnung für viele weitere Kläger.
„Ich freue mich über das Urteil des Arbeitsgerichts“, kommentiert der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der AfD-Fraktion NRW, Christian Loose,. „Die Ruhrkohle AG muss zu ihrer betrieblichen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern stehen.“
„Allerdings weiß man ja, dass bei der Ruhrkohle AG der Übergang zur Politik fließend ist. Und die Altparteien haben die Bergleute zuallererst im Stich gelassen. Sie und abertausende Industriearbeiter wissen: Ihre politische Vertretung ist heute die AfD.“
➡️ zur Pressemitteilung des Arbeitsgerichts: https://bit.ly/2Pee35N