Darum sind wir gegen eine Geschlechterquote für Politiker!

SPD und Grüne fordern, dass Frauen die Hälfte der Abgeordneten im Landtag NRW ausmachen sollen.

Das ist nicht nur wirklichkeitsfremd, sondern auch verfassungswidrig! Wir zeigen, warum eine Frauenquote im Parlament kein Schritt zu mehr Gerechtigkeit ist.

In Brandenburg und Thüringen haben linke Parteien sie bereits eingeführt: die Frauenquote im Parlament. Nur noch jeder zweite Abgeordnete darf dort zukünftig männlich sein. Um das auch in NRW durchzukriegen, wollen SPD und Grüne das Landeswahlgesetz ändern. Wir lehnen das aus vielerlei Gründen ab:

1. Quotenregelungen für Parteien sind verfassungswidrig!

Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags Brandenburg warnt: Gesetzliche Geschlechterquoten wären ein massiver Eingriff in die Wahlfreiheit der Parteien! Warum?

Weil sie freies Vorschlagrecht für Kandidaten beinhaltet! Das entfiele, wenn jeder zweite Platz einem bestimmten Geschlecht vorbehalten wäre.

2. Quotenregelungen für Parteien sind ungerecht!

Nehmen wir folgendes Beispiel: Eine Partei hat 1.000 Mitglieder – 250 davon sind Frauen. Nun sucht die Partei 50 Listenkandidaten für eine anstehende Wahl. Für jedes Mitglied, egal welchen Geschlechts, besteht also eine fünfprozentige Chance, aufgestellt zu werden. Es stimmt:

In unserem Beispiel liegt die Wahrscheinlichkeit, dass Männer gewählt werden dreimal höher als bei Frauen. Das liegt aber nur daran, dass auch dreimal so viele Männer in der Partei sind. Anders sieht es bei einer paritätischen Quotenregelung aus:

Die Chance einer Frau würde sich jetzt auf 10 Prozent erhöhen – einfach so! Für einen Mann hingegen fiele sie auf 3,3 Prozent.

3. Quotenregelungen für Parteien verfehlen ihr erklärtes Ziel!

SPD und Grüne wählen ihre Landeslisten längst freiwillig per Quote. Ihr Antrag zielt also auf AfD, FDP und CDU – die stärkste Fraktion im Landtag NRW. Ausgerechnet eine Quotierung der CDU-Liste würde aber gar nichts bringen!

Denn nicht ein einziger CDU-Abgeordneter wurde 2017 über die Landesliste gestellt. Die Abgeordneten wurden direkt gewählt, wie es in fast allen 128 Wahlkreisen in NRW die Regel ist.

Da Direktkandidaten aber von den Wahlkreisen selbst nominiert werden, müssten SPD und Grüne also auch hier gesetzlich eingreifen. Eine Quotierung der Landesliste würde augenblicklich nur die AfD und die FDP berühren.

Fazit: Eine paritätische Quotenregelung für Parlamente ist grundgesetzwidrig und, ebenso wie Frauenquoten in Unternehmen, sozialistischer Gleichmacherwahn. Frauen schadet eine Quote sogar – zumindest, wenn sie sich als unabhängig und selbstverantwortlich begreifen.

Nein, Frauenquoten führen nicht zu mehr Gerechtigkeit. Frauenquoten schaffen höchstens Quotenfrauen.

➡️ Unsere Rede im Landtag NRW zum Antrag ansehen: https://bit.ly/351t6VJ
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