Deutsche Sozialhilfe auch für Nichtaufenthaltsberechtigte

Auch Ausländer ohne Bleiberecht haben Anspruch auf Sozialhilfe in Deutschland, hierbei ist es irrrelevant, ob sie wegen eines Arbeitsplatzes oder allein mit der Absicht Sozialleistungen zu beziehen nach Deutschland eingereist sind.

Vor diesem Hintergrund will unser Abgeordneter Dr. Martin Vincentz von der Landesregierung wissen, wie häufig ein Antrag auf Leistung der Sozialhilfe von Ausländern ohne Aufenthaltsberechtigung gestellt und gewährt wird.

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