Europarat: Scharia widerspricht Menschenrechten! NRW-Landesregierung: Scharia bietet Muslimen Orientierung!

Seit Anfang des Jahres ist es amtlich: die Scharia ist mit der Europäischen Menschenrechtserklärung unvereinbar. Das jedenfalls stellte der Europarat in seiner „Scharia-Resolution“ (Resolution 2253) fest.

Hochproblematisch sind demzufolge vor allem die Bereiche „Gleichheit der Ehepartner“, „Verbot von Todesstrafe und Folter“, „Religionsfreiheit“, „Ausdrucksfreiheit“ und „Diskriminierung aufgrund des Geschlechts“. – Grundlage genug also für eine überzeugte Distanzierung; müsste man zumindest meinen.

Gabriele Walger-Demolsky, integrationspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion NRW, wollte von der schwarzgelben Landesregierung wissen: Welche konkreten Auswirkungen hat das zum Teil offene Scharia-Bekenntnis einiger muslimischer Gemeinden?

Während der Europarat die Unvereinbarkeit der Scharia mit den Menschenrechten feststellt, relativiert die NRW-Landesregierung:

„Die Scharia umfasst die Gesamtheit der religiösen und rechtlichen Normen und Regeln des Islam. Die Normen und Regeln der Scharia bieten daher Musliminnen und Muslimen eine Orientierung, sie prägen ihr Alltags- und Verbandsleben allerdings unterschiedlich stark.“

Wer unter Berufung auf die Scharia Straftaten begeht, würde zwar konsequent verfolgt werden. Völlig ignoriert wird dabei allerdings, dass ein Rechtssystem nicht bloß Verbrechen aburteilt, sondern mit seinen zu Grunde liegenden Werten auch enorme Strahlkraft auf unsere Gesellschaft als Ganzes hat.

„Fundament des Zusammenlebens in Deutschland ist die freiheitliche demokratische Grundordnung, das Grundgesetz sowie die Grundsätze gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention“, so Gabriele Walger-Demolsky.

„Dass ein konkurrierendes Rechtssystem wie die Scharia für die schwarzgelbe Landesregierung erst dann problematisch erscheint, wenn es bereits zu spät ist, zeugt von geradezu bestürzender Naivität.“

AfD-Anfrage & Antwort der Landesregierung: https://bit.ly/2Y406t2

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