Faeser dreht das Grundgesetz auf links!

„Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut und sie gilt nicht nur für Zeitungen, die Noch-Innenministerin Faeser geschmackvoll findet“, stellt Dr. Martin Vincentz zum Verbot des COMPACT-Magazins klar.

„Das Bundesverfassungsgericht hat die Presse- und Meinungsfreiheit wieder und wieder unmissverständlich geschützt. Tatsächlich ist sie viel weitreichender, als viele denken.

Jahrelange politische Korrektheit, Cancel Culture, die Abstempelung als ‚Querdenker‘ und neuerdings Meldestellen für nicht strafbare Äußerungen sowie die Kriminalisierung von ‚staatswohlgefährdenden‘ Meinungen sollen uns aber langsam zum Schweigen bringen. Dagegen machen wir den Mund auf – im Alltag wie im Landtag.

Hier plädierte die AfD-Fraktion längst gegen das Dogma eines ‚gutzuheißenden‘ Journalismus und beantragte, rechtswidrige Eingriffe in den Schutzbereich der Presse- und Meinungsfreiheit zu unterlassen, nachdem Innenminister Reul die Junge Freiheit ins Visier genommen hatte. Für uns steht fest:

In einer Demokratie fürchtet der Staat die Presse und nicht die Presse den Staat.“

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