Fast ein Staatsgeheimnis: Wer lenkt den privaten Lokalhörfunk?

Im privaten Lokalhörfunk haben viele Leute mit Parteibuch das Sagen. Wie viele und welche – das weiß der Zuschauer nicht.

Nachdem der Landtag unseren Versuch, Transparenz zu schaffen, blockte, wandten wir uns an die entsprechende Landesanstalt. Da wurde es erst richtig interessant.

In seiner Eigenschaft als Mitglied der Medienkommission schrieb der AfD-Abgeordnete Sven W. Tritschler dem Direktor der Landesanstalt für Medien NRW am 20. Juni einen Brief. Wir wollten wissen:

Wer sind die Leute, welche die Gestaltung von Programmen und Inhalten des lokalen Hörfunks federführend verantworten? Die Antwort:

Das Landesmediengesetz verpflichtet die sogenannten Veranstaltergemeinschaften nicht zur Offenlegung ihrer Mitglieder. Genau:

Aus diesem Grund hatten wir ja schließlich im Mai unseren abgelehnten Gesetzentwurf für Transparenz im Lokalhörfunk eingereicht! Was danach im Antwortschreiben steht, verblüfft selbst uns:

Man könne uns keine Auskunft erteilen, da das Auskunftsrecht nur der Medienkommission als Organ zustehe, nicht aber den einzelnen Mitgliedern! Soll heißen:

Nicht einmal ein Mitglied der Medienkommission kann nach derzeitiger Rechtslage erfahren, wer Mitglied der Veranstaltergemeinschaften im lokalen Hörfunk ist. Geht’s noch geheimnisvoller?

Für uns ist die Sache damit aber noch längst nicht erledigt: Wir beantragen, das Auskunftsrecht entsprechend zu ändern. Die Bürger sollen wissen, wer den Inhalt ihres alltäglichen Medienkonsums auswählt und aufbereitet. Alternativ bliebe eben alles, wie es ist:

Dann würde der lokale Hörfunk in NRW auch weiterhin von ‚Geheimgesellschaften‘ gestaltet.

➡️ zum AfD-Antrag: https://bit.ly/3munU6e

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