Fixierung für Zwangsbehandlung nur unter Richtervorbehalt

Nachdem zwei Patienten Verfassungsbeschwerde erhoben hatten, hat sich das Bundesverfassungsgericht für den Richtervorbehalt bei der Anordnung der Fixierung während einer psychiatrischen Unterbringung ausgesprochen.
Es ist fraglich, ob diese Entscheidung auch praxistauglich ist, denn Fixierungen sind Krisenmaßnahmen, deren Umsetzung sehr schnell erfolgen muss. Daher wird der Richter in der Praxis vermutlich oftmals nur nachträglich über eine bereits erfolgte Fixierung entscheiden können.

Unser gesundheitspolitischer Sprecher Dr. Martin Vincentz wollte daher von der Landesregierung wissen, zu wie vielen Zwangsbehandlungen und/oder Fixierungen es seit 2017 in NRW gekommen ist und wie sicher gestellt wird, dass Zwangsbehandlungen und Fixierungen, die einer richterlicher Anordnung bedürfen, auch tatsächlich erfasst werden.

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