Gesicht zeigen – gegen die Vollverschleierung!

+++ Antrag der AfD-Fraktion +++

Die Duldung des islamistischen Stoffgefängnisses für Frauen, ist nichts anderes, als falsch verstandene Toleranz! Denn die grundgesetzlich garantierte freie Religionsausübung hat auch in einem weltoffenen Deutschland ihre Grenzen dort, wo gesellschaftliche Interessen und Verfassungsrechte berührt werden!

Zum einen ist die Vollverschleierung eine Gefahr für die Innere Sicherheit, zum anderen widerspricht sie der grundgesetzlich geregelten Gleichheit von Mann und Frau. Ganz abgesehen davon, dass es in unserem Kulturkreis auch einfach üblich ist, seinem Gegenüber ins Gesicht schauen zu können und ihm die Hand zu reichen – gleich welchen Geschlechts die Person ist.

Mit Spannung warten wir deshalb auf die Diskussion im Parlament, wenn die CDU-geführte Landesregierung gefragt ist, über unseren Antrag zu entscheiden. Denn wir möchten „ein Gebot rechtlich vorschreiben, Gesicht zu zeigen, da wo es für das Zusammenleben nötig ist“ und können nur festhalten, dass „eine vollverschleierte Frau in Deutschland kaum eine Chance“ auf Integration haben wird.

Lesen Sie den vollständigen Antrag hier:

Gesetz über das Verbot der Gesichtsverschleierung in öffentlichen Gebäuden in Nordrhein-Westfalen (Verschleierungsverbotsgesetz Nordrhein-Westfalen – VerschleierungsVerbG NRW)

 

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