Die Zerschlagung des COMPACT-Magazins hat eine Welle der Entrüstung erzeugt. Der linke Journalist Denis Yücel prangert an, dass die Regierung „rechtsstaatlichen Prinzipien so viel Beachtung schenkt wie dem Kleingedruckten auf einem Beipackzettel“.
Neben dem abgebrühten Kniff, die COMPACT-GmbH unter dem Vereinsrecht zu verbieten, schockiert die Missachtung des Bundesverfassungsgerichts. Das begründete eine Entscheidung zugunsten von Julian Reichelt erst im April dieses Jahres so:
„Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu… [und er hat] grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtestaats […].“ Die letzten Worte:
„Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“ Dr. Martin Vincentz, Vorsitzender der AfD-Fraktion NRW:
„Damit ist über Nancy Faesers Versuch, Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze wie die sogenannte Verhöhnung des Staates zu kriminalisieren, alles gesagt.
Im Landtag von NRW kämpfen wir für die Presse- und Meinungsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes. Denjenigen, die es im Sinne der eigenen Moral auslegen, werden wir uns weiter entgegen stellen. Artikel 5 hat aus gutem Grund Ewigkeitsgarantie und darf niemals aufgehoben werden.“