109 Moscheen in NRW werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Um Schließungen oder Verbote müssen sich Hassprediger in der Regel aber keine Gedanken machen.
Beispiele wie die Assalam-Moschee in Essen belegen: Eine Beobachtung bedeutet noch lange nicht das Aus für Hetze gegen Andersgläubige. Das gewährleisten ausgerechnet diejenigen, die uns und die Verfassung eigentlich schützen sollen.
Wie die Antwort auf eine Anfrage der migrationspolitischen Sprecherin der AfD-Fraktion, Gabriele Walger-Demolsky, deutlich macht, versteckt sich die Landesregierung in der Causa Moscheeverbot hinter dem „weiten Verständnis des Bundesverfassungsgerichts“ zur Religionsfreiheit. Und das lässt aufhorchen!
Deutschlands höchsten Richtern zufolge, schütze die Religionsfreiheit aus Artikel 4 Absatz 1 GG „grundsätzlich auch die Bildung, Bekundung und Betätigung extremistisch-religiöser Überzeugungen“. Nur gegen die Menschenwürde verstoßen dürfe so ein durch unseren Rechtsstaat gepanzerter ‚Gläubiger‘ dann doch (noch) nicht.
Gefragt, an welchen Punkten die Landesregierung eine „Grenzüberschreitung“ der genutzten Religionsfreiheit festmacht, weicht sie aus und antwortet verschnupft: „Eine ‚Grenzüberschreitung‘ der Religionsfreiheit ist für ein Tätigwerden des Verfassungsschutzes mithin keine Voraussetzung.“ Wie bitte?
„Warum benennt die Landesregierung nicht, wann eine Grenzüberschreitung vorliegt, die relevant für den Verfassungsschutz ist?“, hinterfragt Walger-Demolsky die Position von CDU und FDP.
„Das Grundgesetz schützt die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit schließlich nur, solange diese nicht die Freiheiten Dritter einschränkt. Diese Bedingung ist wesentlich, um Fanatiker in Schach zu halten, damit andere Religionen auch mit dem Islam friedlich koexistieren können.“
➡ AfD-Anfrage & Antwort der Landesregierung: https://bit.ly/31jWS6k