Heimaturlaub von Flüchtlingen?

Es ist schon lange bekannt und auch in den 90er Jahren schon vorgekommen, dass echte oder doch vermeintliche Flüchtlinge in ihre Fluchtstaaten gereist sind. Dabei darf und muss die Frage gestellt werden, wie weit es denn eigentlich her ist mit den Gefahren vor Ort!

Denn während die meisten arbeitenden Steuerzahler lange auf einen Urlaub mit der Familie sparen müssen, wirkt es grotesk, dass hier Schutz suchende Menschen in das Land reisen, aus dem sie geflohen sind.

Daher haben wir die Landesregierung gefragt, welche Erkenntnisse der Landesregierung über in NRW registrierte und lebende Flüchtlinge vorliegen und ob überhaupt eine Überprüfung geplant sei. Aber auch, welche Mittel den Flüchtlingen dafür zur Verfügung stehen.

Die nun vorliegende Antwort wird jedoch den überaus konkret gestellten Fragen nicht gerecht. Da solche Reisen nämlich nicht genehmigungspflichtig sind, liegen der Regierung auch keine konkreten Zahlen vor. Außerdem werden Erkenntnisse über solche Urlaube erst seit Inkrafttreten des § 8 Abs. 1c AsylG dem BAMF mitgeteilt, welches dann in eigener Zuständigkeit über eine mögliche Rücknahme des anerkannten Schutzstatus entscheidet. Und vollkommen unerwähnt blieb die Frage, wie diese Reisen denn überhaupt seitens der Flüchtlinge finanziert werden!

 

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