Illegales Schächten: Kehlschnitt und Ausbluten ohne Betäubung

Acht Lämmer mit aufgeschlitzten Kehlen, zum langsamen Ausbluten in Sträuchern aufgehangen: Nehmen illegale Schächtungen wie unlängst im Kreis Düren zu?

Das Schlachten ohne Betäubung ist in Deutschland zwar verboten. „Die rechtlichen Konsequenzen für illegale Schächtungen waren in Nordrhein-Westfalen bisher aber erschreckend gering“, erklärt Dr. Christian Blex. Das zeigt sich auch an den Urteilen für die oft muslimisch geprägten Täter.

„Von insgesamt 26 Fällen in den letzten zehn Jahren wurde in lediglich 13 Fällen ermittelt“, fasst Dr. Blex zusammen. „Davon endeten acht Fälle ohne Verurteilung, lediglich zwei Verfahren führten zu einer Geldstrafe.“

Oft kamen selbst Täter, denen Schächtungen nachgewiesen werden konnten, mit Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten davon. In einem Fall wurde der zunächst angesetzte Betrag sogar nachträglich noch von 300 auf 50 Euro reduziert. Tiere quälen also nur unwesentlich schlimmer als Falschparken?

Besonders erschreckend: In nur einem einzigen Fall wurde ein rechtskräftiges Haltungs- und Betreuungsverbot ausgesprochen. Die übrigen Täter dürfen also trotz festgestellter Schuld weiter Tiere halten.

Wie die Landesregierung auf AfD-Anfrage mitteilt, kommen die Tatverdächtigen aus dem Irak, Marokko, Libyen, der Türkei, Bulgarien und Südeuropa. Einige besitzen auch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Das Ministerium betont, dass mehrere Kreisordnungsbehörden darauf hingewiesen hätten, „dass bei den Tätern vielfach Unkenntnis über die tierschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland herrsche“.

Auf AfD-Nachfrage, mit welchen Maßnahmen man illegale Schächtungen künftig unterbinden will, verweist die schwarzgelbe NRW-Regierung wenig konkret auf einen „intensiven Dialog mit Veterinärbehörden“ und die Ausrichtung von Konferenzen.

Ob diese Mittel geeignet sind, Schächtungen aus Unkenntnis der deutschen Rechtslage wirksam vorzubeugen? Und wie soll der vorsätzliche Rechtsbruch künftig geahndet werden?

Immerhin schreibt die Landesregierung selbst: „Eine Kreisordnungsbehörde berichtet dagegen von einer Uneinsichtigkeit der Täter und guter Kenntnis der Rechtslage, sowie Versuchen, die Schächtungen zu verbergen.“

Die teilweise Behandlung von Tierquälerei als Bagatelldelikt könnte hier fatal falsche Signale senden.

AfD-Anfrage & Antwort der Landesregierung: https://bit.ly/2KnkZMY

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