Irre Corona-Regeln: Wimpern färben verboten, Bärte pflegen erlaubt!

Längst befinden sich Tattoo- und Kosmetikstudios erneut im harten Lockdown. Wenigstens Friseure dürfen noch öffnen. Aber:

Maniküre und „gesichtsnahe Leistungen“ wie Wimpernfärben verbietet ihnen der Staat. Ganz andere Standards setzt er hingegen in Barbershops an.

Barbiere dürfen ihrem Gewerbe nämlich weiterhin nachgehen. Sie dürfen ihren Kunden weiterhin die Bärte rasieren und pflegen – obwohl die Kundschaft dabei nicht einmal eine Mund-Nasenbedeckung tragen kann! Irre:

Bieten ausgerechnet Barbiere etwa keine „gesichtsnahen Dienstleistungen“ an?

Seitdem die verschärften Regelungen gelten, haben sich zahlreiche Friseure und Haarstylisten an uns gewandt. Sie haben die Nase voll von Maßnahmen, die wie ausgewürfelt wirken. Dazu zählt u.a. auch das Verbot für Kunden, sich selber zu föhnen. Obwohl er dadurch mitten im Aerosolsturm steht, darf das nur der Dienstleister. Wir sind ihre Stimme!

„Warum gelten in einem Barbershop andere Standards des Infektionsschutzes als in einer Frisierstube?“, möchte Christian Loose, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion NRW, wissen. „Im heutigen Wirtschaftsausschuss muss die Landesregierung ihre Entscheidungen erklären.“

„Wie rechtfertigt sie es, gerade in der umsatzstarken Vorweihnachtszeit wichtige Dienstleistungen anscheinend willkürlich zu verbieten? Den zehntausenden Beschäftigten im Friseur- und Kosmetikgewerbe würde eine Lockerung unter Hygieneauflagen, die wirklich sinnvoll sind, deutlich helfen.“

➡️ zur AfD-Anfrage an den Ausschuss: https://bit.ly/33TPemy

Weitere Beiträge