Wer ins Restaurant oder Kino will, ist gezwungen seine Kontaktdaten zu hinterlassen. So sollen mögliche Infektionsketten nachverfolgt werden. Schön und gut? Nein!
In vielen Bundesländern wurden solche Kontaktlisten nämlich auch von Polizeibehörden genutzt! Das NRW-Innenministerium hat damit kein Problem:
Kürzlich richtete es aus, dass das Einsehen von Gästelisten durch Strafverfolgungsbehörden „zulässig“ sei. Dafür reiche bereits der Anfangsverdacht, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliege. Das heißt:
Schon die Vermutung, Sie seien bei Rot über eine Ampel gelaufen, reicht aus, damit Sie Ihr Recht auf Privatsphäre verlieren! Das ist besonders wegen Äußerungen von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) äußerst gefährlich:
Er wolle nämlich, dass ab einer gewissen Teilnehmerzahl auch Gästelisten von privaten Feiern in öffentlichen Räumen vorab beim Ordnungsamt einzureichen sind! Auch, wenn die aktuelle Corona-Schutzverordnung soweit noch(!) nicht geht, fordert die AfD-Fraktion NRW von der Landesregierung ein klares Bekenntnis:
Sie soll sicherstellen, dass Gästedaten ausschließlich von Gesundheitsbehörden und dort allein zum Zweck des Infektionsschutzes genutzt werden. Eine Rechtsgrundlage für die präventive Speicherung von Gästedaten bei staatlichen Stellen darf nicht geschaffen werden!
„Die Corona-Krise hat schon viel zu oft dazu gedient, Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung unter dem Vorwand des Infektionsschutzes zu schleifen“, begründet Sven W. Tritschler (AfD-Fraktion NRW). „Sie darf nicht – vor allem nicht dauerhaft – dazu benutzt werden, die Machtbefugnisse des Staates und der Regierung zu Lasten der Bürger immer weiter auszudehnen.“
zum AfD-Antrag „Privatsphäre der Bürger darf kein Corona-Opfer werden!“: https://bit.ly/2Sjsarl