In seiner Eigenschaft als Mitglied der Medienkommission fragte der AfD-Abgeordnete Sven Tritschler den Direktor der Landesanstalt für Medien NRW im Juni letzten Jahres:
Wer genau verantwortet eigentlich die Gestaltung von Programmen und Inhalten des lokalen Hörfunks? Die verblüffende Antwort:
Das Landesmediengesetz verpflichtet die sogenannten Veranstaltergemeinschaften nicht zur Offenlegung ihrer Mitglieder. Genau:
Aus diesem Grund hatten wir ja schließlich auch im Mai 2020 unseren abgelehnten Gesetzentwurf für Transparenz im Lokalhörfunk eingereicht! Was danach im Antwortschreiben steht, verblüfft selbst uns:
Man könne uns keine Auskunft erteilen, da das Auskunftsrecht nur der Medienkommission als Organ zustehe, nicht aber den einzelnen Mitgliedern! Soll heißen:
Nicht einmal ein Mitglied der Medienkommission kann nach derzeitiger Rechtslage erfahren, wer Mitglied der Veranstaltergemeinschaften im lokalen Hörfunk ist. Geht’s noch geheimnisvoller?
Für uns war die Sache damit noch längst nicht erledigt: Wir beantragten, das Auskunftsrecht per Gesetz entsprechend zu ändern. Die Bürger sollen wissen, wer den Inhalt ihres alltäglichen Medienkonsums auswählt und aufbereitet. Leider keine Überraschung:
Der Landtag lehnte unseren Gesetzentwurf ab.
zum AfD-Antrag: https://bit.ly/3munU6e