Massenschlägereien in den Straßen von NRW

Kleine Anfrage vom 23.08.2017

des Abgeordneten Marcus Pretzell AfD

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Es gibt immer wieder Medienberichte über Massenschlägereien zwischen Personengruppen unterschiedlicher Ethnie bzw. Nationalität wie auch über Auseinandersetzungen zwischen so­genannten Großfamilien.

Oftmals sind die Teilnehmer aus dem türkisch-arabisch-nordafrikanischen Raum oder aus Südosteuropa. Jüngstes Beispiel für diese Massenschlägereien sind die Vorkommnisse in Göttingen am 15.08.20171. Die Polizei konnte dort eine Konfrontation zwischen 250 Männer libanesischer und syrischer Herkunft unterbinden. Aber auch in NRW gibt es ähnlich Vor­kommnisse z.B. in Mülheim an der Ruhr, wo laut bild.de vom 25.08.2017 zwei libanesische Großfamilien aufeinander losgegangen sind2. NRW scheint leider ein Zentrum dieser arabi­schen Familienclans zu sein.3

Des Weiteren hat es auch immer wieder Schlägereien in Flüchtlingsheimen gegeben. Darüber hinaus gibt es Berichte über Gewalt zwischen Großfamilien aus Südosteuropa in erster Linie Roma Clans in NRW. Eine unschuldige und nicht beteiligte Zeugin wurde bei Schlichtungsver­suchen nach einem Verkehrsunfall in Düsseldorf laut Rheinischer Post vom 23.05.2017 schwer verletzt.4

Es entsteht daher der Eindruck, dass NRW mit den genannten Personengruppen ein beson­deres Gewalt- und Kriminalitätsproblem hat.

1 http://www.goettinger-tageblatt.de/Goettingen/Uebersicht/250-Menschen-stehen-sich-bei-Schlaege-rei-in-Goettingen-gegenueber

2 http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/schlaegerei/schlaegerei-muelheim-51935958.bild.html

3 http://www.focus.de/politik/deutschland/kriminelle-grossfamilien-duisburg-bremen-berlin-in-diesen-deutschen-staedten-treiben-clans-ihr-unwesen_id_5156732.html

4 http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/clan-kriminalitaet-es-geht-um-macht-und-ehre-aid-1.6838697

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Massenschlägereien unter Beteiligungen von Menschen mit Migrationshinter-grund gab es in NRW in den letzten zwei Jahren? Bitte nach Ort, Zeitpunkt, Teilnehmer­zahl und Nationalität aufschlüsseln.
  2. Wie viele unbeteiligte Mitbürger ohne jeden Bezug zu den genannten Tätergruppen wur­den durch diese Schlägereien oder Angriffe von den genannten Personengruppen in Mitleidenschaft gezogen? Bitte nach Ort, Zeitpunkt, Zahl der Täter und Nationalität auf­schlüsseln.
  3. Wie viele Fälle von Einschüchterungsversuchen von Richtern, Staatsanwälten, Polizis­ten und Opfern durch die vorgenannten Personengruppen gab es in den letzten zwei Jahren? Bitte nach Freizeit und Dienstzeit aufschlüsseln.
  4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um ausländische Teilnehmer dieser Gewaltorgien abzuschieben?
  5. Wie viele der dann eigentlich ausreisepflichtigen Täter wurden schlussendlich abgescho­ben? Die Frage gilt gleichermaßen für Täter, die schon vor der Teilnahme an einer Mas­senschlägerei ausreispflichtig waren.

Marcus Pretzell

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 209 im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und In­tegration sowie dem Minister der Justiz wie folgt:

Frage 1          Wie viele Massenschlägereien unter Beteiligungen von Menschen mit Migrationshintergrund gab es in NRW in den letzten zwei Jahren? Bitte nach Ort, Zeitpunkt, Teilnehmerzahl und Nationalität aufschlüsseln.

Es existiert keine polizeifachliche Definition für den Begriff „Massen­schlägereien“.

Im Einsatzleitsystem der Polizei (eCebius) ist neben den Einsatzstich­worten „Körperverletzung“ und „Körperverletzung/Täter am Ort“ nur das Einsatzstichwort „Schlägerei mit einer größeren Anzahl von Personen“ hinterlegt. Hierbei werden bereits Einsätze mit zwei Beteiligten erfasst. Die Zuordnung eines Einsatzstichwortes dient der Einsatzvergabe in Verbindung mit der Bestimmung einer Einsatzpriorität. Dem Einsatz­stichwort selbst ist keine Definition hinterlegt.

Die Auswertung des Einsatzstichwortes. „Schlägerei mit einer größeren Anzahl von Personen“ im Einsatzleitsystem der Polizei (eCebius) erga­ben die als Anlage beigefügten Werte.

Eine retrograde Auswertung der Daten in Bezug auf den Zeitpunkt, die Teilnehmerzahl oder Nationalität der beteiligten Personen lässt sich nur händisch, unter einem enormen Arbeitsaufwand erstellen und ist inner­halb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu bewältigen.

 

Frage 2 Wie viele unbeteiligte Mitbürger ohne jeden Bezug zu den genannten Tätergruppen wurden durch diese Schlägereien oder Angriffe von den genannten Perso­nengruppen in Mitleidenschaft gezogen? Bitte nach Ort, Zeitpunkt, Zahl der Täter und Nationalität auf­schlüsseln.

Frage 3 Wie viele Fälle von Einschüchterungsversuchen von Richtern, Staatsanwälten, Polizisten und Opfern durch die vorgenannten Personengruppen gab es in den letz­ten zwei Jahren? Bitte nach Freizeit und Dienstzeit aufschlüsseln.

Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.

Die für die Beantwortung der Fragen erforderlichen Daten werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik oder anderen Statistiken oder Datenban­ken im Geschäftsbereich der Landesregierung nicht in automatisiert ab­rufbarer Form gesondert erfasst.

Die nachgefragten Daten können daher innerhalb der für die Beantwor­tung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht beschafft werden.

 

Frage 4 Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um ausländische Teilnehmer dieser Gewaltorgien ab­zuschieben?

Frage 5 Wie viele der dann eigentlich ausreisepflichtigen Täter wurden schlussendlich abgeschoben? Die Frage gilt gleichermaßen für Täter, die schon vor der Teilnahme an einer Massenschlägerei ausreispflichtig waren.

Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs ebenfalls zusammen beantwortet.

Der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern kommt in Nordrhein-Westfalen eine hohe Priorität zu. Straffällige Asylbewerber werden dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur bevorzugten Entscheidung gemeldet, um nach Abschluss dieser Verfahren zügig ggf. aufenthalts­beendende Maßnahmen einleiten zu können. Ausreisepflichtige straffäl­lige Personen werden dabei priorisiert abgeschoben.

Die örtlichen Ausländerbehörden werden in allen Angelegenheiten des integrierten Rückkehrmanagements durch die vom Land finanzierten Zentralen Ausländerbehörden unterstützt. Dies gilt gern. § 13 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) insbesondere auch bei ausreisepflichtigen Straftätern, die sich in Straf­haft befinden.

Straftäter werden in der von der Bundespolizei geführten Statistik im Rahmen von Abschiebungen nicht gesondert erfasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Reul

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