Niemand hat die Absicht, die AfD zu benachteiligen…

Solche Beichten sind viel zu selten: Am 01. Juli dieses Jahres hatte die ARD getwittert, „insbesondere“ AfD-Politikern wolle man „kein Forum“ bieten. Ein klarer Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag!

Unser Abgeordneter Sven W. Tritschler forderte von der Landesregierung eine Stellungnahme. Jetzt ist sie da und man muss sich schon sehr wundern.

Nach §11 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrag (RStV) haben öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten „die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“ Wie passt das mit dem offenkundig mutwilligen Ausschluss einer demokratischen Partei zusammen?

MdL Tritschler fragte also, inwiefern die Landesregierung in der im Tweet beschriebenen Praxis einen Verstoß gegen den RStV sieht. Ihre Antwort: Welche Praxis?

Der zitierte Tweet müsse „in seinem Gesamtzusammenhang“ betrachtet werden, beschwichtigt sie. Dieser Gesamtzusammenhang besteht aus einem eilig nachgeschobenen ‚Es-war-alles-ganz-anders‘-Tweet und der abgespulten Stellungnahme des WDR, man sei um ein „möglichst breites Meinungsspektrum“ bemüht. Wirklich?

Zum Glück zählt die AfD ganz genau mit, wie oft sie in den öffentlich-rechtlichen Polit-Talkshows eingeladen wird. Ergebnis: Im 1. Halbjahr 2019 waren unter 136 Gästen aus der Politik nur acht Vertreter der AfD.

Die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag bildet im staatlichen Talkbereich somit tatsächlich das Schlusslicht. Dennoch ist für die Landesregierung eine Benachteiligung „nicht ersichtlich“.

Ergo gebe es auch keinen Verstoß gegen geltendes Medienrecht. Ergo benennt sie auch keinerlei Schritte, um die Öffentlichen unabhängiger und objektiver zu gestalten. Man sieht: Kaum wird die Sachlage ignoriert, gibt es gleich kein Problem mehr.

Zur AfD-Anfrage und Antwort der Landesregierung: https://bit.ly/2KzIy49

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