Immer mehr Deutsche wehren sich gegen Windindustrieanlagen in ihrer Nachbarschaft – auch vor Gericht.
Ihnen haut die Bundesregierung nun ein Gesetz um die Ohren, das nur auf den ersten Blick harmlos aussieht.
Rechtschutzmöglichkeiten werden „deutlich beschränkt“, kritisiert die Bundesrechtsanwaltskammer. Die Webseite achgut.com spricht von einem „Rechtsverkürzungs-Gesetz“. Worum geht es?
Am 12. August 2020 verabschiedete der Bundestag das Investitionsbeschleunigungsgesetz. Um Investitionen in Infrastruktur-Projekte zu erleichtern, heißt es, sollen mehrere, bereits bestehende Gesetze geändert werden. Für Bürger, in deren Nähe Windindustrieanlagen gebaut werden könnten, sind das schlechte Nachrichten:
So soll es im Bundesimmissionsschutzgesetz fortan lauten: „Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windindustrieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung“. Wahnsinn:
Bürger, die gegen den Bau den Klageweg gehen, könnten die Errichtung dadurch nicht mehr verzögern. Auch die Aussichten auf Erfolg würden schwinden:
Nicht mehr die Verwaltungsgerichte, sondern die Oberverwaltungsgerichte sollen nämlich für die Klagen zuständig sein. Die Bürger wären gezwungen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und würden damit ein deutlich größeres Prozessrisiko tragen als bisher. Achgut.com fasst zusammen:
„Im praktischen Ergebnis bedeutet es, dass der einzelne Grundstücksnachbar keine realistische Möglichkeit mehr hat (sondern nur noch eine theoretische), gegen eine solche Windkraftanlage gerichtlich vorzugehen.“
Die AfD-Fraktion NRW fordert die Landesregierung auf, das zu verhindern!
„Das Gesetz darf so nicht stehenbleiben“, betont Christian Loose, energiepolitischer Sprecher der AfD-Fraktion NRW. „Lärmbelästigung, Infraschall, Schattenwurf, einstürzende Grundstückswerte – die Anwohner haben mehr als genug Gründe, gegen den Bau von Windindustrieanlagen zu klagen.“
„Ihr Schutz durch das Immissionsschutzgesetz darf nicht verwässert werden und selbstverständlich muss auch der Rechtswiderstand weiterhin eine aufschiebende Wirkung haben. Hat er das nicht, sollte der Bund den Bürgern direkt sagen, dass sie hier rein gar nichts mehr zu melden haben.“
zum AfD-Antrag: https://bit.ly/33BeZr4
zum Artikel von achgut.com: https://bit.ly/33Eu37c